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Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Da es sich bei dem Enforcement-Trailer um eine stationäre Anlage im Sinne des ministeriellen hessischen Erlasses handelt, müssen alle Örtlichkeiten vor einem Einsatz intensiv unter Einbeziehung der Landespolizei sowie der Hessischen Polizeiakademie evaluiert werden. Neben Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Erlasslage (als Einsatzorte sind prioritär Unfallstellen oder auch besonders schützenswerte Örtlichkeiten, wie beispielsweise Bushaltestellen, zu wählen) müssen sich alle Aufstellorte des gesamten Stadtgebiets auch an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientieren. Dies vorangestellt wird der Enforcement-Trailer nicht an allen Standorten eingesetzt werden können, die seitens der Ortsbeiträte als wünschenswert erachtet werden. Ebenso wird es auch Standorte geben, die unabhängig von Anregungen des Ortsbeirats ausgewählt werden. Auch muss die jeweilige Örtlichkeit geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. Sinnvoll ist die Entwicklung eines Standorts nur dann, wenn dieser in bestimmten Abständen auch angefahren werden kann und die Fahrzeugführenden auch um die Möglichkeit einer Kontrolle wissen. Anderenfalls wird der angestrebte Effekt, nämlich sich dauerhaft an das Tempolimit zu halten, nicht erreicht. Der Anzahl von Standorten sind daher auch Grenzen gesetzt. Im Bereich des Ortsbeirats 6 gibt es bereits neun genehmigte Standorte. Dies entspricht einem Drittel der gesamten derzeit genehmigten Standorte. Die Städtische Verkehrspolizei bittet um Verständnis dafür, dass auch in anderen Ortsbezirken die Notwendigkeit des Einsatzes des Enforcement-Trailers besteht. Die gegebenen Informationen werden im Rahmen der mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541