Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit
Enforcement-Trailer ausweiten Da es sich bei dem Enforcement-Trailer um eine
stationäre Anlage im Sinne des ministeriellen hessischen Erlasses handelt,
müssen alle Örtlichkeiten vor einem Einsatz intensiv unter Einbeziehung der
Landespolizei sowie der Hessischen Polizeiakademie evaluiert werden. Neben
Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Erlasslage (als Einsatzorte sind prioritär
Unfallstellen oder auch besonders schützenswerte Örtlichkeiten, wie
beispielsweise Bushaltestellen, zu wählen) müssen sich alle Aufstellorte des
gesamten Stadtgebiets auch an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientieren.
Dies vorangestellt wird der Enforcement-Trailer nicht an allen Standorten
eingesetzt werden können, die seitens der Ortsbeiträte als wünschenswert
erachtet werden. Ebenso wird es auch Standorte geben, die unabhängig von
Anregungen des Ortsbeirats ausgewählt werden. Auch muss die jeweilige
Örtlichkeit geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen
zu können. Sinnvoll ist die Entwicklung eines
Standorts nur dann, wenn dieser in bestimmten Abständen auch angefahren werden
kann und die Fahrzeugführenden auch um die Möglichkeit einer Kontrolle wissen.
Anderenfalls wird der angestrebte Effekt, nämlich sich dauerhaft an das
Tempolimit zu halten, nicht erreicht. Der Anzahl von Standorten sind daher auch
Grenzen gesetzt. Im Bereich des Ortsbeirats 6 gibt es bereits neun genehmigte
Standorte. Dies entspricht einem Drittel der gesamten derzeit genehmigten
Standorte. Die Städtische Verkehrspolizei bittet um Verständnis dafür, dass
auch in anderen Ortsbezirken die Notwendigkeit des Einsatzes des
Enforcement-Trailers besteht. Die gegebenen Informationen werden im Rahmen der
mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541