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Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1431 Betreff: Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel Die Genehmigung von Sommergärten erfolgt nach dem Hessischen Straßengesetz in Verbindung mit der Satzung über Sondernutzungen und Sondernutzungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main. Hierbei werden rein straßen- und verkehrsrechtliche Belange berücksichtigt. Zudem ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Eine formalisierte, regelmäßige Beteiligung des Ortsbeirates ist hierbei weder vorgesehen, vor allem aber ist sie angesichts der Menge und Kurzfristigkeit der Antragstellungen - gerade bei Sommergärten handelt es sich um ein "Saisongeschäft", bei dem die Antragsteller trotz kurzfristiger Antragstellung schnelle Bescheide erwarten - nicht praktikabel. Es dient zur Kenntnis, dass hinsichtlich sicherheits- und ordnungspolitisch relevanter Fragen, gerade im Bezug auf das Bahnhofsviertel, das Amt für Straßenbau und Erschließung im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsstelle des Präventionsrates steht. Insofern fließen die dort vorgetragenen Anregungen und Bedenken von Polizei, Ordnungsamt und anderen Beteiligten durchaus in den straßenrechtlichen Entscheidungsprozess ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1289