Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1431
Betreff: Die Belebung des
Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder
Sommergarten bereichert das Viertel Die Genehmigung von Sommergärten erfolgt nach dem
Hessischen Straßengesetz in Verbindung mit der Satzung über Sondernutzungen und
Sondernutzungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main. Hierbei werden rein
straßen- und verkehrsrechtliche Belange berücksichtigt. Zudem ist der
Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Eine formalisierte, regelmäßige Beteiligung des
Ortsbeirates ist hierbei weder vorgesehen, vor allem aber ist sie angesichts
der Menge und Kurzfristigkeit der Antragstellungen - gerade bei Sommergärten
handelt es sich um ein "Saisongeschäft", bei dem die Antragsteller trotz
kurzfristiger Antragstellung schnelle Bescheide erwarten - nicht
praktikabel. Es dient zur Kenntnis, dass
hinsichtlich sicherheits- und ordnungspolitisch relevanter Fragen, gerade im
Bezug auf das Bahnhofsviertel, das Amt für Straßenbau und Erschließung im
regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsstelle des Präventionsrates steht.
Insofern fließen die dort vorgetragenen Anregungen und Bedenken von Polizei,
Ordnungsamt und anderen Beteiligten durchaus in den straßenrechtlichen
Entscheidungsprozess ein.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1289