Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel
Begründung
Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 1 an künftigen Gestattungen (auch Verlängerungen) von Sommergärten im öffentlichen Straßenraum des Bahnhofsviertels zu beteiligen. Die Beteiligung darf nicht durch bloße Information erfolgen, sondern durch früh- und rechtzeitige Information und Einbindung in die Entscheidungsprozesse und Gewährung einer angemessenen Frist. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirats sind mit einer Vielzahl von Playern des Bahnhofviertels vernetzt und stimmen dem Ansinnen, die Stadt durch eine größere Anzahl von Sommergärten zu beleben, grundsätzlich zu. In weiten Teilen des Bahnhofsviertels tragen liebevoll gestaltete Sommergärten auch durchaus zur Belebung und sozialen Kontrolle des Viertels bei. Einige wenige Sommergärten werden jedoch zu Zwecken des Drogenhandels selbst bzw. der Beaufsichtigung desselben durch Dealer und deren Bosse zweckentfremdet. Insofern ist es unverständlich, dass der Magistrat bestehende Genehmigungen dieser Sommergärten verlängert und neue im problematischem Bereich (Teile von Taunus- und Weserstraße) gestattet hat. Dem Ortsbeirat stehen aus dem Viertel eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, um mit dem nötigem Feingefühl eine Beurteilung abgeben zu können, die letztlich in die Entscheidung des Stadtplanungsamtes einfließt.