Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sperrgitter am Gleisfeldpark II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Abstand zwischen den Sperren am Parkeingang beträgt 1,65 Meter. Damit besteht eine ausreichende Barrierefreiheit. Der Anregung, die Wege mit dem Verkehrszeichen 240 StVO "Gemeinsamer Fuß-und Radweg" zu beschildern, wird nicht entsprochen. Im Gleisfeldpark gilt die Grünanlagensatzung. Diese erlaubt den Radverkehr auf den Wegen ohnehin. Aus einer zusätzlichen Beschilderung könnte leicht eine explizite Erlaubnis abgeleitet werden, die ein potenziell rücksichtsloses Verhalten begünstigt. Zu
  2. Der Magistrat entspricht der Anregung, den Bordstein an der Pariser Straße vor dem östlichen Weg abzusenken und abzusichern. Die Maßnahme wird voraussichtlich im
  3. Quartal 2021 ausgeführt. Dafür entfallen zwei Kfz-Stellplätze, die nicht der Ladesäule für E-Fahrzeuge zugeordnet sind. Damit wird der Radverkehr zukünftig gezielt auf dem östlichen Weg durch den Park geführt. Der angeregten Beschilderung wird aus den unter 1. ausgeführten Gründen nicht entsprochen.