Sperrgitter am Gleisfeldpark
Begründung
II Vorgang: OM 5460/19 OBR 1; ST 360/20 Als Antwort auf Antrag OM 5460 hat der Magistrat in ST 360/2020 die Entfernung der Sperrgitter am südlichen Eingang zum Gleisfeldpark verweigert, mit dem Hinweis, dass Radfahrer*innen nicht den Weg durch den Park, sondern den am östlichen Rand des Parks verlaufenden Weg nutzen sollen. Für Menschen auf Fahrrädern ist der östlich am Park verlaufende Weg leider nicht ohne Gefährdungen oder STVO-Verstöße: sie müssen entweder auf dem an der Pariser Straße verlaufenden Gehweg fahren (inkl. Nutzungskonflikten mit den Fußgänger*innen dort) oder sich am Anfang des Weges von der Straße zwischen den dort parkenden PKW durchschlagen. An dieser Stelle kommt es wegen mangelnder Sichtachsen regelmäßig zu beinahe-Unfällen zwischen Rad- und PKW-Fahrenden. Die Sperrgitter behindern jedoch nicht nur Radfahrer*innen, sondern auch Menschen mit z.B. Kinderwägen, die zu den im Park liegenden Spielgeräten gelangen möchten. Diese umfahren die Sperrgitter regelmäßig und sorgen damit für die im ursprünglichen Antrag genannten Trampelpfade. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, entweder a) die vorherige Entscheidung noch einmal zu überprüfen und die Sperrgitter am Eingang des Parks zu entfernen und dann sowohl den zentralen als auch den östlichen Weg mit Verkehrszeichen 240, "gemeinsamer Fuß-und Radweg" zu beschildern, oder b) zwei PKW-Parkplätze direkt vor dem Beginn des östlichen Pfades zu entfernen, die Sichtachsen durch Poller oder Fahrradbügel zu sichern, den Bordstein dort abzusenken und so eine sichere Ein- bzw. Ausfahrt und entsprechende Sichtbeziehungen zu ermöglichen, sowie die beiden Wege eindeutig zu beschildern (den zentralen Weg mit Verkehrszeichen 239, "Sonderweg Fußgänger", den östlichen mit VZ 240).
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)