Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist den in der Anfrage suggerierten Vorwurf der institutionellen Diskriminierung in städtischen Ämtern, die mit einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten befasst sind, zurück. Weder im Frankfurt Immigration Office (FIO) noch im Standesamt sind Regeln, Strukturen oder Abläufe vorhanden, die dazu führen, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden. Weder der Umstand, dass die betreffenden Ämter unter Fachkräftemangel leiden, noch die Tatsache, dass sie sich bei ihren Entscheidungen an bestehende gesetzliche Vorgaben zu halten haben, rechtfertigen die Behauptung, dass hier das Merkmal der institutionellen Diskriminierung erfüllt wird und dass die Behörden bürokratische Hürden aufbauen. Im Gegenteil wird eigener Handlungs- und Ermessensspielraum regelmäßig zugunsten der Antragstellenden genutzt. Als Beispiel ist hierbei der "Frankfurter Weg" zu nennen, mit dem der Wechsel von Ausbildungsaufenthalten zur Erwerbsaufenthalten unterbrechungsfrei geregelt werden kann. Auch die Bereitstellung einer mehrsprachigen OZG-konformen Antragsstrecke mit Terminvergabesystem und ausführlicher Verfahrensbeschreibung zu jeder Antragsstrecke zeigt, dass das FIO vielmehr bemüht ist, bürokratische Hürden abzubauen. Im FIO und im Standesamt liegt der Besetzungsgrad der Stellen aktuell bei jeweils 93 %. Dem Standesamt wurden vom Magistrat mit Beschluss vom 21.02.2025 neun Stellen aus der Stellenreserve bereitgestellt. Davon sind fünf Stellen für den Fachbereich Einbürgerungen vorgesehen. Die Stellen wurden zum 01.07.2025 mit vier Mitarbeitenden besetzt, voraussichtlich zum 01.10.2025 mit einer weiteren Mitarbeiterin. Verschiedene Arbeitsbereiche des AmkA - u. a. die Ombudsstelle Antidiskriminierung, das Frankfurt Welcome and Information Center (FWIC), die Koordinierungsstellen für Interkulturelle Öffnung und Diversitätsmanagement sowie für LSBTIQ-Themen - arbeiten mit Ämtern und Betrieben zusammen, um bestehende Barrieren abzubauen und Diversität zu fördern. Beschwerden aufgrund von langen Wartezeiten, Kommunikationsbarrieren sowie weitere Diskriminierungsmeldungen werden unter anderem an die Ombudsstelle Antidiskriminierung im AmkA herangetragen. Sie werden dort registriert, bearbeitet und zur Klärung gebracht.