Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung
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Anfrage der KAV vom 19.05.2025, KA 56
Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 39. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 19.05.2025 angesichts der Bedeutung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft für den sozialen Zusammenhalt und die Stärkung der Demokratie möchten wir eine wichtige Frage an den Magistrat stellen: Warum hat die Stadt Frankfurt am Main bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung und zum Abbau der bürokratischen Hürden in Einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten eingeleitet, und wie gedenkt der Magistrat, diese Missstände zukünftig zu beheben? Begründung: In Frankfurt am Main bestehen weiterhin erhebliche strukturelle und bürokratische Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Einbürgerung anstreben oder ausländerrechtliche Anliegen klären möchten. Die unzureichende Bereitstellung von Mitteln und Personal in den zuständigen Ämtern führt zu langen Bearbeitungszeiten und verzögert die Integration von Menschen, die sich bereits in unsere Gesellschaft einbringen und Verantwortung übernehmen möchten. Dies stellt eine Form institutioneller Diskriminierung dar, die nicht nur das Vertrauen in unsere städtischen Institutionen untergräbt, sondern auch zur Unzufriedenheit beiträgt und rechtsextreme politische Strömungen stärkt. Der mangelnde Einsatz zur Verbesserung dieser Bedingungen steht im Widerspruch zur Pflicht der Stadt, alle Einwohnerinnen und Einwohner gleichwertig zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.