Ordnungswidrige Netze unter der Rhein-Neckar-Brücke entfernen lassen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die DB InfraGO zuzugehen und eine Entfernung der mehr als zwei Meter langen, ordnungswidrig herabhängenden Netze unterhalb der Rhein-Neckar-Brücke zu fordern.
Begründung
Die herabhängenden Vergrämungsnetze stellen eine Gefahr für den Segelsport dar, da sie die Durchfahrthöhe mindern. Zudem sind sie ordnungswidrig nach dem Tierschutzgesetz. Offensichtlich besteht kein Wartungsvertrag seitens der Deutschen Bahn, sodass mittlerweile seit mehreren Monaten Teile der Netze auf der ganzen Länge von der Brücke herunterhängen.