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Sportförderung - Kunstrasenplätze

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1426 Betreff: Sportförderung - Kunstrasenplätze Zu 1. Im Ortsbezirk 9 liegen die städtischen Sportanlagen Berkersheimer Weg, Dornbusch, Bertramswiese, Woogwiese, Rosegger und Niedwiesenstraße. Die Sportanlage Rosegger wurde 2008 mit einem Sand und Gummigranulat verfüllten Kunstrasenplatz ausgestattet. Die Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Woogwiese wurden im Juni 2012 begonnen. Weiterhin gibt es Planungen zur Umgestaltung der Sportanlage Dornbusch, die nach einem Umbau mit drei Kunstrasenplätzen und einem Rasenplatz ausgestattet werden könnte. Da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann aktuell kein Realisierungszeitpunkt der Planung angegeben werden. Die vereinseigene Sportanlage des SV Blau-Gelb liegt ebenfalls im Ortsbezirk 9 und wurde vor rund einem Jahr mit einem Kunstrasenplatz ausgestattet. Der Bau des Platzes wurde mit Fördermitteln des zuständigen Fachamtes unterstützt. Zu 2. Im Ortsbezirk 9 liegen die städtischen Sportanlagen Woogwiese und Niedwiesenstraße im Grüngürtel, die Sportanlage des SV Blau-Gelb ebenfalls. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt wird auf der Sportanlage Woogwiese zurzeit ein Kunstrasenplatz gebaut. Der Kunstrasenplatz des SV Blau-Gelb wird seit einem Jahr genutzt. Zu 3. Die Auswirkungen des Kunstrasenplatzes, im Vergleich zu einem Rasenplatz, auf die Umwelt sind folgende: - Kleinklima Ein Kunstrasenbelag heizt sich im Sonnenlicht stärker auf als ein Naturrasenspielfeld, da der Naturrasen beständig Wasser verdunstet und somit eine Kühlung hervorruft. Insgesamt kann durch Beregnung der Kunstrasenflächen die Aufheizung etwas reduziert werden - Wasserhaushalt Beide Spielfeldtypen werden mit Drainage versehen, sodass in den Belag und darunter liegenden Boden eindringendes Wasser aufgenommen wird. Dies ist erforderlich, um eine durchgängige Nutzung der Sportflächen zu erlauben. Ohne diese Entwässerung würden bei einer Nutzung bei nasser Witterung Schäden an den Spielfeldern entstehen. Im Gegensatz zum Naturrasenspielfeld benötigt der Kunststoffrasen nur Wasser zur Verbesserung der Sportfunktion und um ein Aufheizen zu Verhindern. Eine Bewässerung ist für die Dauerhaftigkeit des Belages nicht erforderlich. Bei einem Naturrasenspielfeld mit DIN-gerechtem Aufbau mit Drainage sind zusätzlich zu den natürlichen Niederschlägen bis zu 150 l/m2, in trockenen Lagen auch bis zu 250 l/m2, im Jahr an Wasser aufzuwenden, um das Überleben der Grasnarbe und ihre Regeneration nach der Benutzung zu ermöglichen. Bei einem Spielfeld von 7.500 m2 Größe sind dies im Mittel 1125 m3 Wasserverbrauch im Jahr. Ein Naturrasenspielfeld muss zudem regelmäßig und intensiv gedüngt werden, da die Gräser einen hohen Nährstoffbedarf haben. Dieser fällt umso höher aus, je stärker die Nutzung der Sportfläche ist. Da ein DIN-gerecht hergestelltes Spielfeld mit Drainage nur wenig Speicherkapazität für Nährstoffe oder Wasser aufweist, sind häufige geringe Düngegaben erforderlich. um eine Auswaschung und somit Belastung des Grundwassers und Kanalsystems mit Düngemitteln zu verhindern bzw. zu reduzieren. Dies entfällt bei einem Kunstrasenbelag vollständig. - Entsorgung Bei einem Naturrasenspielfeld kann die Grasnarbe kompostiert, die Rasentragschicht und Dränschicht können als Boden bzw. Oberboden weiter genutzt werden. Demgegenüber sind die Baustoffe eines Kunststoffrasenspielfeldes in der Entsorgung aufwändiger. Die Tragschichten (Filterschicht, Schottertragschicht) können weiter als Tragschichten eingesetzt werden. Die elastifizierende Schicht und der Belag selber müssen jedoch als Abfall der Verwertung zugeführt werden. Bisher ist dies als Heizmittel erfolgt, zum Teil bei der Zementherstellung. Es sind bereits Ansätze seitens der Hersteller vorhanden, die Produkte vollständig dem Rohstoffkreislauf zuzuführen um gleichwertige Produkte herstellen zu können. Aufgrund bisher geringer anfallender Mengen waren entsprechende Anlagen jedoch noch nicht wirtschaftlich. Dies wird für die kommenden Jahre erwartet. - Nutzung/Flächenbedarf Abhängig von der Witterung und Pflege eines Naturrasenspielfeldes kann dieses bis zu 600 Stunden im Jahr genutzt werden. Dabei entfällt der größere Anteil an Nutzungsstunden auf das Sommerhalbjahr, wogegen im Winter die Spielfelder nur selten genutzt werden können. Ein Kunstrasenplatz kann dagegen witterungsunabhängig bespielt werden und benötigt keine Regenerationszeiten. Ein Kunstrasenplatz kann bis zu 2.400 Stunden im Jahr genutzt werden. Zu 4. Die Investitionssumme zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes liegt im Bereich von rund 900.000 € (netto). Diese Summe beinhaltet den Bau des Kunstrasenplatzes mit Drainage und automatischer Beregnung, die zusätzliche Linierung von zwei Jugendspielfeldern, die Neuerrichtung der Ballfangzäune und der Trainingsbeleuchtungsanlage sowie dem Neubau der Umwegung. Zu 5. Im Ortsbezirk 9 gibt es keine städtische Sportanlage, die dem vereinsungebundenen Sport uneingeschränkt zur Verfügung steht und auf der eine vergleichbare Investition erfolgt oder geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2012, V 390 Antrag vom 25.10.2012, OF 459/9 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1698