Sportförderung - Kunstrasenplätze
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST
1426
Betreff: Sportförderung -
Kunstrasenplätze Zu 1. Im Ortsbezirk 9 liegen die städtischen Sportanlagen
Berkersheimer Weg, Dornbusch, Bertramswiese, Woogwiese, Rosegger und
Niedwiesenstraße. Die
Sportanlage Rosegger wurde 2008 mit einem Sand und Gummigranulat verfüllten
Kunstrasenplatz ausgestattet. Die Bauarbeiten zur Errichtung eines
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Woogwiese wurden im Juni 2012
begonnen. Weiterhin gibt es Planungen zur
Umgestaltung der Sportanlage Dornbusch, die nach einem Umbau mit drei
Kunstrasenplätzen und einem Rasenplatz ausgestattet werden könnte. Da hierfür
keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann aktuell kein
Realisierungszeitpunkt der Planung angegeben werden. Die vereinseigene Sportanlage des SV Blau-Gelb liegt
ebenfalls im Ortsbezirk 9 und wurde vor rund einem Jahr mit einem
Kunstrasenplatz ausgestattet. Der Bau des Platzes wurde mit Fördermitteln des
zuständigen Fachamtes unterstützt. Zu 2. Im Ortsbezirk 9 liegen die städtischen Sportanlagen
Woogwiese und Niedwiesenstraße im Grüngürtel, die Sportanlage des SV Blau-Gelb
ebenfalls. Wie in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt wird auf der Sportanlage
Woogwiese zurzeit ein Kunstrasenplatz gebaut. Der Kunstrasenplatz des SV
Blau-Gelb wird seit einem Jahr genutzt. Zu 3. Die Auswirkungen des Kunstrasenplatzes, im Vergleich
zu einem Rasenplatz, auf die Umwelt sind folgende: - Kleinklima Ein Kunstrasenbelag heizt sich im Sonnenlicht
stärker auf als ein Naturrasenspielfeld, da der Naturrasen beständig Wasser
verdunstet und somit eine Kühlung hervorruft. Insgesamt kann durch Beregnung
der Kunstrasenflächen die Aufheizung etwas reduziert werden - Wasserhaushalt Beide Spielfeldtypen werden mit Drainage versehen,
sodass in den Belag und darunter liegenden Boden eindringendes Wasser
aufgenommen wird. Dies ist erforderlich, um eine durchgängige Nutzung der
Sportflächen zu erlauben. Ohne diese Entwässerung würden bei einer Nutzung bei
nasser Witterung Schäden an den Spielfeldern entstehen. Im Gegensatz zum Naturrasenspielfeld
benötigt der Kunststoffrasen nur Wasser zur Verbesserung der Sportfunktion und
um ein Aufheizen zu Verhindern. Eine Bewässerung ist für die Dauerhaftigkeit
des Belages nicht erforderlich. Bei einem Naturrasenspielfeld mit DIN-gerechtem
Aufbau mit Drainage sind zusätzlich zu den natürlichen Niederschlägen bis zu
150 l/m2, in trockenen Lagen auch bis zu 250 l/m2, im Jahr an Wasser
aufzuwenden, um das Überleben der Grasnarbe und ihre Regeneration nach der
Benutzung zu ermöglichen. Bei einem Spielfeld von 7.500 m2 Größe sind dies im
Mittel 1125 m3 Wasserverbrauch im Jahr. Ein Naturrasenspielfeld muss zudem regelmäßig und
intensiv gedüngt werden, da die Gräser einen hohen Nährstoffbedarf haben.
Dieser fällt umso höher aus, je stärker die Nutzung der Sportfläche ist.
Da ein DIN-gerecht hergestelltes
Spielfeld mit Drainage nur wenig Speicherkapazität für Nährstoffe oder Wasser
aufweist, sind häufige geringe Düngegaben erforderlich. um eine Auswaschung und
somit Belastung des Grundwassers und Kanalsystems mit Düngemitteln zu
verhindern bzw. zu reduzieren. Dies entfällt bei einem Kunstrasenbelag
vollständig. - Entsorgung Bei einem Naturrasenspielfeld kann
die Grasnarbe kompostiert, die Rasentragschicht und Dränschicht können als
Boden bzw. Oberboden weiter genutzt werden. Demgegenüber sind die Baustoffe eines
Kunststoffrasenspielfeldes in der Entsorgung aufwändiger. Die Tragschichten
(Filterschicht, Schottertragschicht) können weiter als Tragschichten eingesetzt
werden. Die elastifizierende Schicht und der Belag selber müssen jedoch als
Abfall der Verwertung zugeführt werden. Bisher ist dies als Heizmittel erfolgt,
zum Teil bei der Zementherstellung. Es sind bereits Ansätze seitens der
Hersteller vorhanden, die Produkte vollständig dem Rohstoffkreislauf zuzuführen
um gleichwertige Produkte herstellen zu können. Aufgrund bisher geringer
anfallender Mengen waren entsprechende Anlagen jedoch noch nicht
wirtschaftlich. Dies wird für die kommenden Jahre erwartet. - Nutzung/Flächenbedarf Abhängig von der Witterung und Pflege eines
Naturrasenspielfeldes kann dieses bis zu 600 Stunden im Jahr genutzt werden.
Dabei entfällt der größere Anteil an Nutzungsstunden auf das Sommerhalbjahr,
wogegen im Winter die Spielfelder nur selten genutzt werden können. Ein
Kunstrasenplatz kann dagegen witterungsunabhängig bespielt werden und benötigt
keine Regenerationszeiten. Ein Kunstrasenplatz kann bis zu 2.400 Stunden im
Jahr genutzt werden. Zu
4. Die Investitionssumme zur
Errichtung eines Kunstrasenplatzes liegt im Bereich von rund 900.000 €
(netto). Diese Summe beinhaltet den Bau des Kunstrasenplatzes mit Drainage und
automatischer Beregnung, die zusätzliche Linierung von zwei Jugendspielfeldern,
die Neuerrichtung der Ballfangzäune und der Trainingsbeleuchtungsanlage sowie
dem Neubau der Umwegung. Zu 5. Im Ortsbezirk 9 gibt es keine städtische
Sportanlage, die dem vereinsungebundenen Sport uneingeschränkt zur Verfügung
steht und auf der eine vergleichbare Investition erfolgt oder geplant ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.05.2012, V 390
Antrag vom
25.10.2012, OF
459/9
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1698