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Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1425

Betreff: Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Magistrat teilt das Interesse des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit im Berkersheimer Weg zu verbessern. Aus diesem Grund wurden am 10. Juni 2016 durch die Schulwegkommission mehrere Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs besprochen, zum Teil sind diese bereits umgesetzt. Beispielweise wurde vor der Kindertagesstätte (Kita) das Verkehrszeichen 136 (Kinder) als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Des Weiteren wurde die Sichtbeziehung auf den Fußgängerüberwegen vor der Kita verbessert, indem ein Parkplatz vor dem Fußgängerüberweg entfernt wurde. Dieser wird mittels eines Parkwächters gegen unbefugtes Parken abgesichert. Weiter wurde die Beschilderung des Seitenstreifens in Bezug auf das Parken optimiert, so dass die Fußgängerüberweg-Beschilderung optisch mehr in den Vordergrund tritt. Zudem wurden im Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße im Jahr 2016 bis dato 16 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Aufgrund der hohen Übertretungsquote von 9 % werden dort auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vom Ansinnen des Ortsbeirats, im genannten Abschnitt eine Rechts-vor-Links-Regelung einzuführen, sieht der Magistrat allerdings ab. In Fahrtrichtung zur Homburger Landstraße befinden sich bis zur Heinrich-Plett-Straße keine Einmündungen. In Tempo-30-Straßen, die von Buslinien genutzt werden, wird Linienbussen insbesondere aus Gründen der ÖPNV-Beschleunigung die Vorfahrt eingeräumt. Diese Situation trifft auch auf den Berkersheimer Weg zu. Wie im Protokoll der Schulwegkommission vom 10. Juni 2016 festgehalten, wird der Magistrat jedoch traffiQ bitten, die Busfahrer und Busfahrerinnen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung Geschwindigkeit) entsprechend hinzuweisen.

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