Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1420 Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark In der Altenhöferallee befinden sich sowohl an der Einmündung Anette-Kolb-Weg sowie der Friedrich-Karl-Klausing-Straße / Edith-Stein-Weg im Abstand von ca. 160 Metern zwei Fußgängerüberwege. Diese sind jeweils nördlich und südlich des Kätcheslachparks angelegt. Der südliche Fußgängerüberweg befindet sich direkt am Zugang des Gymnasiums. Weil der in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen erforderliche Grenzwert (50 Pers./Std.) nicht erreicht wird, kann ein weiterer Fußgängerüberweg nicht angelegt werden. Der Anregung des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen, wird aber dahingehend entsprochen, dass zwei Inselköpfe (Mittelinsel) angebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 279

Verknüpfte Vorlagen