Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1420
Betreff: Fußgängerüberweg
Altenhöferallee - Kätcheslachpark In der Altenhöferallee befinden sich sowohl an der
Einmündung Anette-Kolb-Weg sowie der Friedrich-Karl-Klausing-Straße /
Edith-Stein-Weg im Abstand von ca. 160 Metern zwei
Fußgängerüberwege. Diese sind jeweils nördlich und südlich des Kätcheslachparks
angelegt. Der südliche Fußgängerüberweg befindet sich direkt am Zugang des
Gymnasiums. Weil der in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen erforderliche Grenzwert (50 Pers./Std.) nicht erreicht
wird, kann ein weiterer Fußgängerüberweg nicht angelegt werden. Der Anregung des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit
vor Ort zu erhöhen, wird aber dahingehend entsprochen, dass zwei Inselköpfe
(Mittelinsel) angebracht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 279