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Straßenlaternen vollständig erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 entstanden aus Vorlage: OF 574/12 vom 09.01.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, in dem o. g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2). Foto 1 Foto 2 Fotos: privat Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist der Übergang Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee in beiden Richtungen weder barrierefrei noch mit einem Rollstuhl gefahrlos zu bewältigen. Daher soll an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Aktenzeichen: 66-0
Buslinie 29 beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Eine Sportbox für die Freizeitgestaltung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 375/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Eine Sportbox für die Freizeitgestaltung Der Magistrat wird gebeten, eine Sportbox in Kalbach-Riedberg zu initiieren, damit Sport und Spiele-Equipment an zentralen Punkten einfach per App ausgeliehen werden kann. Als Standorte kommen der westliche Kätcheslachpark im Bereich Jugendhaus/Streetball-Anlage und die Sportfläche hinter den Familienzentrum Billabong e.V. an der Graf-von-Stauffenberg-Allee in Frage, da hier das Familienzentrum bzw. das Jugendhaus Riedberg als "Sportbox-Paten" zur Verfügung ständen. Begründung: Sportboxen sind ein niederschwelliges Angebot für Bewegung und Freizeitgestaltung. In zahlreichen Bundesländern und Städten werden die Sportboxen bereits eingesetzt und mit Förderprogrammen unterstützt. Die Stadt Frankfurt hat ebenfalls eine Box angeschafft, die im Sportpark Preungesheim steht. Es ist ein hervorragendes Angebot im Bereich Breitensport. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 125 2023 Die Vorlage OF 375/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt ergänzt wird: ". . kann, gerne gefördert durch den DOSB im Rahmen des Programms ‚ReSport - Sport bewegt Deutschland'." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3814 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 08.03.2023 Betreff: Wirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern Der Magistrat wird gebeten, wie bei dem Ortstermin am 17.02.2023 besprochen, auf dem parallel und nördlich der Stadtbahnstrecke der U 3 verlaufenden Wirtschaftsweg Richtung Jüdischem Friedhof, Riedberg und Oberursel in Höhe des Oberurseler Weges 19 eine Drehsperre mit Warnbake anzubringen. Der genaue Standort soll bei dem Stromkasten sein. Begründung: Auf dem Wirtschaftsweg zwischen A 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee kommt es immer wieder zu ordnungswidrigen Pkw- und Lkw-Fahrten. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Bei einem Ortstermin mit den Ämtern und Vertretern der Ortsbeiräte 8 und 12 wurde eine flexible Drehsperre als geeignetes Mittel zur Unterbindung des Autoverkehrs auf diesem Feldweg angesehen. Für die Landwirtschaft und für berechtigte Interessen soll der Weg befahrbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-2
Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2023, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 374/12 vom 17.03.2023 Betreff: Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 20 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. die Aufnahme der Grundschule Riedberg (Zur Kalbacher Höhe 15) in die Anlage 1 zum Anschluss an das Fernwärmenetz geprüft wird und 2. an den Ortsbeirat 12 berichtet wird, warum die Liegenschaften Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) und Magda-Spiegel-Weg 10 (Kinderzentrum Magda-Spiegel-Weg) in der Liegenschaftstabelle möglicher weiterer Anschlüsse geführt werden, obwohl diese bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen sein müssten. Begründung: Zum Anschluss der Grundschule Riedberg ist nur eine sehr kurze Verbindungsleitung erforderlich, die dann die Umstellung auf Fernwärme ermöglicht und die Anlieferung der Pellets mit schweren Lkw überflüssig machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 803 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.03.2023, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 20 und OA 338 = Annahme) Gartenpartei (M 20 = Ablehnung, OA 338 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau, des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen, die Beratung der Vorlage M 20 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat (bei einer Enthaltung CDU), die Fristabläufe weiterhin monatlich anzumahnen, bis die jeweilige Antwort des Magistrats vorliegt. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3145, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 91-50
Verkehrskontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen BAB 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 341/12 Betreff: Verkehrskontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen BAB 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Polizeikontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen der BAB5 und der Graf-von-Stauffenberg-Allee die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung sicherzustellen. Für sämtlicher Wege gilt ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art. Davon ausgenommen ist der Landwirtschaftliche Verkehr (Zusatzzeichen Z 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"). Die unbefugte Benutzung dieser Wege soll unterbunden und damit die Sicherheit der sich dort aufhaltenden Personen erhöht werden. Begründung: Sämtliche Wirtschaftswege in und um unseren Stadtteil herum werden sehr gerne von vielen Einwohnern zum Spazierengehen, zum Sporttreiben und zum Spielen genutzt. In letzter Zeit häufen sich Meldungen von Anwohnern, die eine unbefugte Nutzung der Wege durch Pkws beobachten, insbesondere im Bereich zwischen der A5 und der Graf-von-Stauffenberg-Allee (z.B. "Abkürzung" zwischen Niederursel und dem Riedberg). Unter anderem stellt das eine Gefahr für spielende Kinder dar, zumal die Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 341/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin in der Angelegenheit mit den Schutzmännern vor Ort, den Ortslandwirten, Vertreterinnen/Vertretern der Autobahn GmbH und der Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 341/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 31.10.2022 Betreff: Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sich die Schilder an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") nicht immer wieder durch den am Riedberg üblicherweise kräftigen Wind von alleine verdrehen. Dies betrifft unter anderem diese Fußgängerüberwege: - Altenhöferallee, Einmündung Friedrich-Karl-Klausing-Straße (südliches Schild auf der Verkehrsinsel); - Graf-von-Stauffenberg-Allee, Querung Römische Straße (Schild auf dem nördlichen Fußweg); - Graf-von-Stauffenberg-Allee südlich der Einmündung Ernst-Balser-Straße (südliches Schild auf der Mittelinsel). Weitere betroffene Schilder sind nicht auszuschließen. Begründung: Eine vollständige Beschilderung der Fußgängerüberwege ist für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger unerlässlich. Leider sind aber einige dieser Schilder so befestigt, dass sie sich immer wieder schon alleine durch den Wind verdrehen und dann nahezu im rechten Winkel zur Soll-Stellung stehen. Dadurch sind sie für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kaum noch wahrnehmbar. Dies geschieht ausdrücklich schon an "normal windigen" Tagen, es braucht also keine Stürme dafür. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 576 Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3109 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 31.10.2022 Betreff: Fußgängerfurten sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (zweimal); - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt); - Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt); - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (zweimal); - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs-Platz auf Höhe des Spielplatzes; b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff-Straße; c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße. Begründung: Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handelt. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 578 Aktenzeichen: 32 1
Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: Volt
Weiter lesenErhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 20.05.2022 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) Poller auf der auf den Fotos gezeigten Verkehrsfläche (Nicht-Parkplatz - siehe Anlage) zu installieren. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten Eva Bieber. Begründung: Am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) gibt es in der Verlängerung des Max-von-Pettenkofer-Weges die Möglichkeit, durch ein kleines Tor auf den Spielplatz zu gelangen. Dazu müssen die Kinder die Straße überqueren. Der zu überquerende Weg ist - in Abgrenzung zum angrenzenden, dunkel gepflasterten Parkplatz - hell gepflastert. Leider ist aber der hell gepflasterte Straßenabschnitt regelmäßig von parkenden Autos blockiert. Die Kinder müssen daher zwischen den parkenden Autos auf die Straße treten, um den Spielplatz zu erreichen. Dadurch entsteht das stark erhöhte Risiko, dass Kinder übersehen werden. Außerdem wird der Zugang für Eltern mit Kinderwagen durch die auf einer nicht als Parkplatz vorgesehenen Verkehrsfläche parkenden Fahrzeuge erschwert. Die Installation von Pollern auf dem hell gepflasterten Übergang zum Spielplatz würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erheblich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2022, OF 216/12 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Bereits vor beinahe zwei Jahren wurden uns erstmals die Ergebnisse der Verkehrszählung in der Graf-von-Stauffenberg-Allee angekündigt. Leider wurden Sie uns bis heute nicht vorgelegt. Seither wurden noch mehrfach - zuletzt vor wenigen Wochen - Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es scheint also durchaus notwendig zu sein. Siehe dazu auch die Vorgänge: OM 6439/20 vom 28.08.2020 und ST 2010/20 vom 23.11.2020 OM 730/21 vom 10.09.2021 und ST 1989/21 vom 25.10.2021 Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrszählungen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee auf Höhe der Marie-Curie-Schule vorzulegen. Begründung: Die angekündigte Berichterstattung ist bislang leider immer noch nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 216/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 216/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPilotprojekt mit Sportboxen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1853 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 06.03.2022 Betreff: Pilotprojekt mit Sportboxen Der Magistrat wird gebeten, ein Pilotprojekt mit Sportboxen in Kalbach-Riedberg zu initiieren, damit Sport- und Spiele-Equipment an zentralen Punkten einfach per App ausgeliehen werden kann. Als Standorte kommen der westliche Kätcheslachpark im Bereich Jugendhaus/Streetball-Anlage und die Sportfläche hinter dem Familienzentrum Billabong e. V. an der Graf-von-Stauffenberg-Allee infrage, da für diese Bereiche das Familienzentrum bzw. das Jugendhaus Riedberg als "Sportbox-Paten" zur Verfügung ständen. Begründung: In einer Zeit, in der durch die Pandemie viele Bewegungsangebote nicht möglich waren, sind die Sportboxen ein niederschwelliges Angebot für Bewegung und Freizeitgestaltung. In zahlreichen Bundesländern und Städten werden die Sportboxen bereits eingesetzt und mit Förderprogrammen unterstützt. Die Stadt Frankfurt versteht sich als Sportstadt, und dieses Angebot wäre ein hervorragender Baustein im Bereich Breitensport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1512 Aktenzeichen: 52 0
Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplatz Graf-von-Stauffenberg-Allee instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1739 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bolzplatz Graf-von-Stauffenberg-Allee instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz und das südlichere Volleyballfeld an der Graf-von-Stauffenberg-Allee, hinter dem Familienzentrum Billabong, instand zu setzen. Quelle: privat Begründung: Als der Bolzplatz 2017 angelegt wurde, fiel dies in eine Trockenperiode, sodass der Rasen vom Start weg Schwierigkeiten hatte, gut zu wachsen. Da sich der Platz mittlerweile großer Beliebtheit erfreut, ist der Rasen etliche Meter vor beiden Toren und rund um das Volleyballnetz komplett verschwunden. Mit einer Neubegrünung können die beiden Felder hoffentlich viele weitere Jahre von den Kindern und Jugendlichen gut genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1147 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2290 Aktenzeichen: 67 2
Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 40 für den Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Ergebnisse der Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 730 entstanden aus Vorlage: OF 11/12 vom 26.04.2021 Betreff: Ergebnisse der Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Vorgang: OM 6439/20 OBR 12; ST 2010/20 Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der in Stellungnahme ST 2010 angekündigten Verkehrszählung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee auf Höhe der Marie-Curie-Schule vorzulegen. Begründung: Die angekündigte Berichterstattung ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 61 10
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 687/12 vom 04.01.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die mit dem Rad ankommenden Schülerinnen und Schüler auf der Westseite der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Riedberg besser vor dem Autoverkehr zu schützen. Hierzu ist zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die vier Parkplätze entlang der Altenhöferallee an dieser Stelle entfallen (rote Kreuze im Bild). Stattdessen sollen dort weitere Fahrradstellplätze oder alternativ Grünflächen geschaffen werden. 2. Der Radweg soll weitergeführt werden und erst hinter den entfallenden Parkplätzen enden. Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr am Zebrastreifen sollen durch eine Abzweigung, die über den letzten entfallenen Parkplatz direkt zu den Fahrradstellplätzen auf dem Gelände des Gymnasium Riedberg führt, entfallen. 3. Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass Autofahrende auf dem Radweg anhalten oder geöffnete Türen die Radfahrenden gefährden ("Dooring"). Zwischen Radweg und Fahrbahn können Poller, ein Zaun oder ein schmaler Grünstreifen errichtet werden, die verhindern, dass Türen von Autos auf der Fahrbahn auf der Beifahrerinnen- und Beifahrerseite auf den Radweg geöffnet werden. 4. Es soll verstärkt Kontrollen in der Zeit kurz vor Schulbeginn geben. Falschparken und Behindern von Radfahrenden soll konsequent geahndet werden. Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Morgens kurz vor acht Uhr kommen über 1.000 Schülerinnen und Schüler nahezu gleichzeitig an der Schule an. Gerade auf der Altenhöferallee und am dortigen Kreisel gibt es viele Konflikte zwischen den Verkehrswegen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, und führen zu teils chaotischen Zuständen. Auslöser der meisten Probleme sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und auf dem Radweg, auf dem Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg oder sogar im Kreisel anhalten. Das verursacht einen Rückstau, der vor allem in den kälteren Monaten über die Einmündung der Friedrich-Karl-Klausing-Straße hinaus reicht. Von den Autos, die in diesem Rückstau stehen, werden die Türen rücksichtslos auf den Radweg geöffnet und Schülerinnen und Schüler steigen auf den Radweg aus. Dies ist eine enorme Gefährdung für die Radfahrenden. Die Parkplätze vor dem Gymnasium verschärfen das Problem. Autos fahren oft rücksichtslos über den Radweg, um ein- oder auszuparken. Um die Fahrradstellplätze vor der Schule, die durch die Nähe zum A-Trakt überwiegend von Fünft- und Sechstklässlern genutzt werden, sicher zu erreichen, weichen viele Radfahrende auf die Gehwege und Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwege aus. Das gefährdet wiederum Fußgängerinnen und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die sinnvollste Lösung ist es, die Verkehrswege zu trennen, die Radfahrenden auf dem Radweg durch bauliche Maßnahmen vor Autotüren zu schützen und ihnen einen sicheren alternativen Weg zu den Fahrradstellplätzen anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1224 Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 474 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 700/12 vom 29.12.2020 Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Fahrradständern oder Pollern, wie bereits an einigen Stellen vorhanden) dafür zu sorgen, dass auf den Fußwegflächen in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße /Robert-Koch-Allee nicht mehr geparkt werden kann und Fußgänger (auch mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren) sicher die Straße überqueren können. Begründung: Nicht nur die leider - trotz Zusage des Straßenverkehrsamtes - immer noch nicht markierte Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 13/Arthur-von-Weinberg-Straße 2-4, sondern auch die oben genannten Fußwegflächen werden regelmäßig mit Kraftfahrzeugen aller Art zugeparkt (Beispiel: siehe Foto). Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und auch Fußgänger allgemein können die abgesenkten Bürgersteige nicht nutzen und sind gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die taktilen Leitsysteme auf den zugeparkten Flächen nicht mehr verfügbar. Für alle Verkehrsteilnehmer wird die Sicht in den Kreuzungsbereichen deutlich eingeschränkt und das allgemeine Unfallrisiko steigt. Aus den genannten Gründen sollte das Zuparken durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 982 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7049 entstanden aus Vorlage: OF 684/12 vom 02.01.2021 Betreff: Römische Straße zwischen Rudolf-Schwarz-Platz und Graf-von-Stauffenberg-Allee beleuchten Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17 Der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung den Grünzug Römische Straße auf einer Länge von circa 200 Metern, vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee, mit einer Wegebeleuchtung mit Nachtabschaltung versehen und auf Höhe der Marie-Curie-Schule einen befestigten Weg zum Hintereingang der Schule erstellen zu lassen, da der hintere Zugang zur Marie-Curie-Schule bereits jetzt gerne von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Es ist davon auszugehen, dass viele Anwohner und Schulkinder künftig durch den Grünzug Römische Straße zur Graf-von-Stauffenberg-Allee laufen. Daher ist es sinnvoll, die bereits erstellte Beleuchtung durch den westlichen Kätcheslachpark an dieser Stelle weiterzuführen. Im Bereich vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee dauern die Bauarbeiten voraussichtlich noch bis in das Frühjahr 2021. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, dort Leuchten aufzustellen, bevor eine nachtr ägliche Installation aufwendiger und teurer wird. Da die Römische Straße an dieser Stelle direkt durch die Wohnbebauung führt, ist eine Beleuchtung der Grünfläche unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar. Dennoch sollte die Lichtverschmutzung so gering wie möglich gehalten werden, die Sicherheit der Fußgänger in der Dunkelheit aber gewährleistet sein. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, wurde dem Ortsbeirat für die gewünschte Nord-Süd-Richtung durch den westlichen Kätcheslachpark die Beleuchtung zugesagt und umgesetzt, was von den Anwohnern sehr begrüßt und gut genutzt wird. Mit der Umsetzung dieser Anregung würde die Maßnahme sinnvoll Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee fortgeführt. Wenn zunächst auch (noch) nicht als Schulweg ausgewiesen, stimmen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigstellung sicherlich mit den Füßen ab, denn die Strecke vom Rudolf-Schwarz-Platz bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee beträgt ca. 230 Meter, der offizielle Schulweg vom Rudolf-Schwarz-Platz über die Ella-Bergmann-Michel-Straße zum Haupteingang der Marie-Curie-Schule beträgt ca. 370 Meter. Dass Kinder und Eltern gerne den kürzesten Weg wählen, kann man gut zwischen dem sogenannten Raketen-Spielplatz und der Turnhalle der Grundschule sehen. Von der Ella-Bergmann-Michel-Straße kommend wird dort der Grünstreifen als Weg genutzt und nicht um den Spielplatz herum über die Hans-Poelzig-Straße zum Schuleingang gegangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51
Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 12.10.2020 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - soweit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen. Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben. Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk. Baum fehlt (abgesägt). Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun. Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk. Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang/L 3019 fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün. Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 101 Aktenzeichen: 67 0
Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1
Ortstermin Fußgängerüberweg Ecke Graf-von-Stauffenberg-Allee/Henning-von-Tresckow-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 591/12 Betreff: Ortstermin Fußgängerüberweg Ecke Graf-von-Stauffenberg-Allee/Henning-von-Tresckow-Straße Die Ortsvorsteherin wird gebeten an der Ecke Graf-von-Stauffenberg-Allee / Henning-von-Tresckow-Straße einen Ortstermin des Ortsbeirats zu vereinbaren. Ziel des Ortstermins soll die Erhöhung der Verkehrssicherheit an oben genannter Stelle sein, insbesondere für querende Kinder. Eingeladen werden sollten das Straßenverkehrsamt, die Polizei, das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Schulwegsicherung. Begründung: Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle ein Kind angefahren. Eine Beurteilung der Situation vor Ort mit den entsprechenden Fachämtern ist sicherlich am sinnvollsten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 591/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 583/12 Betreff: Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee in Richtung Riedbergallee kurz vor dem Bereich der IGS Kalbach-Riedberg angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der IGS Kalbach-Riedberg nicht wieder aufgehoben bzw. nicht nur für eine bestimmte Strecke angeordnet wird (wie etwa im Bereich der Marie-Curie-Schule), während in der Gegenrichtung (Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee ) die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erst kurz vor der IGS angeordnet wird. Begründung: Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer kann die Tatsache, dass die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee nach der Beschilderung in einer Fahrtrichtung nur im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg, in der anderen Fahrtrichtung jedoch scheinbar für die gesamte Straße bis hin zur Riedbergallee angeordnet scheint, zu Missverständnissen führen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Beschilderung so anzupassen, dass in beide Fahrrichtungen die identischen Regelungen gelten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 583/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenTempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße Im Dezember ereignete sich bedauerlicherweise ein Verkehrsunfall in Höhe des Riedbergzentrums. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in diesem Streckenabschnitt unübersichtlich und gefährlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 526/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliche Fahrradständer für das Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 496/12 vom 18.11.2019 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer für das Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradständer rund um das Gymnasium Riedberg deutlich zu erhöhen. Mögliche Standorte ergeben sich z. B. am Rande des Vorplatzes des Gymnasiums und auf dem Platz zwischen Gymnasium, Jugendhaus und Sporthalle, siehe die jeweils markierten Bereiche auf den Luftbildern. Bild 1: Platz vor dem Eingang des Gymnasiums mit frei gehaltenen Wegebeziehungen Bild 2: Westseite der Platzmitte Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee Quelle der Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die bislang installierten Fahrradständer reichen nicht aus, wodurch - insbesondere in den Sommermonaten - zahlreiche Fahrräder an Treppengeländern, Verkehrsschildern oder sogar auf den Mittelinseln der Zebrastreifen angeschlossen werden. Es gilt, die Fahrradmobilität der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1415 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
30 Zone Gymnasium Riedberg
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
30 Zone Gymnasium Riedberg
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
Schutz für Fußgänger
Im Straßenabschnitt Hans-Poelzig-Straße vor der Marie-Curie-Grundschule (die kleine Verbindung zw. Graf-von-Strauffenberg-Allee und Ella-Bergmann-Michel-Str.) wird oft der komplette Fußweg zugeparkt, weil er nur mit Markierungen aufgezeichnet ist. Abhilfe könnten Poller oder Findlinge schaffen, um das Parken zu unterbinden, damit man als Fußgänger nicht mehr gezwungen ist auf die Fahrbahn auszuweichen. Das schafft vor allem für die Kinder hier mehr Sicherheit. In den umliegenden Straßen sind immer kostenlose Parkplätze zu finden, die Fahrer müssten nur ein paar Meter Lauf in Kauf nehmen.
Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung
Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.