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Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 m, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung.

Inhalt

Antrag vom 18.06.2016, OF 40/12

Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 m, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 3
OBR 12
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 279 2016 Die Vorlage OF 40/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne BFF
Enthaltung:
FDP Linke

Verknüpfte Vorlagen