Gebühren für Busumleitungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat prüft gerne - allerdings ausschließlich im Rahmen der durch den Etatantrag E 160 bereitgestellten Mittel und dem hierfür geltenden Verfahrensweg der Einbeziehung der Ortsbeiräte durch Beschluss einer OI (Initiative OBR) - entsprechende Anträge der Veranstalter und kann dann im Wege der Zuschussgewährung zur Deckung der Kosten beitragen.