Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung
Antrag
Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - ob der Magistrat den Bedarf für eine permanent eingerichtete Stadtteilbücherei in Eschersheim grundsätzlich anerkennt, - ob wie im vorherigen Antrag erfragt, alternativ zum Schulstandort nicht auch im Baufeld A des Bebauungsgebiets Nr. 902 mit der vorgesehenen Erdgeschossnutzung für "Soziales, Kultur und Bildung" eine Stadtteilbücherei realisiert werden kann, - ob ansonsten eine Stadtteilbücherei in bestehenden Gewerbeeinheiten in der nahegelegenen Anne-Frank-Siedlung, beispielsweise Im Geeren, eingerichtet werden könnte, Vor allem aber interessiert den Ortsbeirat, warum im noch laufenden Bebauungsplanverfahren B902, das sich vor der Offenlage befindet und in dem für die Schule noch kein konkreter Entwurf vorliegt, eine Anpassung der Flächenbedarfe nicht möglich sein soll. Welche verfahrenstechnischen oder planungsrechtlichen Hürden sieht der Magistrat hier, zumal er in ST1199 an den OBR9 keinen zeitnahen Abschluss des Verfahrens in Aussicht stellen kann?
Begründung
Die Stellungnahme ST 993/25 ist unbefriedigend, da sie sich nur auf die Schule bezieht und den alternativen Standort im Baufeld A ignoriert. Zudem wird nicht deutlich, ob der Magistrat den grundsätzlichen Bedarf für eine Stadtteilbücherei in Eschersheim anerkennt. Die Begründung, dass keine zusätzlichen Flächen möglich seien, widerspricht dem offenen Charakter von Bebauungsplanverfahren. Das Verfahren B902 befindet sich noch in der Aufstellung vor der Offenlage - genau der richtige Zeitpunkt für solche Anregungen. Wenn für die Schule noch kein konkreter Entwurf vorliegt, sollten Flächenbedarfe jetzt eingeplant werden können, um eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur zu schaffen. Eine Stadtteilbücherei würde die Integration des neuen Quartiers fördern und die soziale Infrastruktur in Eschersheim deutlich verbessern.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme