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Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407

Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg Der Berkersheimer Weg war zwar bis zur Ausbesserung der Fahrbahndecke im vergangenen Sommer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Tempo 30) beschildert. Dies war aber dem Umstand geschuldet, dass die Fahrbahn sich in einem schlechten Zustand befand, der diese Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig machte. Nach Ende der Baumaßnahmen wurden die Schilder folgerichtig nicht mehr aufgestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Streckenabschnitt 150 Meter vor und nach der Albert-Schweitzer-Schule. Dort gilt weiterhin Tempo 30. Der Ortsbeirat verweist in seiner Anregung auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Absenkung der Eingriffsschwellen. Mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf dessen Homepage sollte aber der ganze Absatz zitiert werden. Es findet sich nämlich eingangs ein Zitat des damaligen Verkehrsministers Alexander Dobrindt, welches die Intention der Änderung verdeutlicht. "Kinder brauchen einen besonderen Schutz - das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder." Auf den Abschnitt bis zum Azaleenweg trifft dies nicht zu. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.