Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg
Begründung
OM 2531/17 OBR 10; ST 430/18 Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Beidseitig befindet sich der ausgewiesene Schulweg u.a. zur Albert-Schweitzer-Schule. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Veröffentlichung des BMVI: "Änderung (StVO): Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf inner-örtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden." In der Zehnmorgenstraße, mit besserem, breiteren Zustand, wurde bereits vor Jahren Tempo 30 angeordnet und hat weiterhin bestand. Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme nicht, welche Voraussetzungen dort erfüllt sind.