Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9
Stellungnahme des Magistrats
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Öffnung schulischer Infrastruktur für stadtteilbezogene Nutzungen wurde in der Stellungnahme ST 1381 bereits dargelegt. Eine pauschale Umsetzung ist jedoch nicht möglich, da jeder Standort unter Einbeziehung der jeweiligen Schule im Einzelfall geprüft werden muss. Dabei sind insbesondere die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen wie Zugänglichkeit, Nutzungszeiten, Gebäudesicherheit sowie der Schutz des Schulbetriebs zu berücksichtigen. Vorrang hat die uneingeschränkte Nutzung der Flächen durch die Schule als Hauptnutzerin. Auch die Vermeidung potenzieller Schäden, zusätzlicher Unterhaltungsaufwände sowie notwendiger Anpassungen in Reinigung, Betreuung oder baulicher Infrastruktur müssen im jeweiligen Kontext bewertet werden. Vor einer Umsetzung sind daher standortspezifische Abstimmungen mit den Schulleitungen sowie weiterführende Prüfungen erforderlich. Eine abschließende Aussage zu Zeitplänen oder konkreten Maßnahmen ist auf dieser Grundlage derzeit nicht möglich. Unabhängig davon besteht weiterhin das Ziel, die Potenziale schulischer Räume für eine ergänzende Nutzung durch den Stadtteil zu prüfen. Anregungen aus dem Stadtteil - auch im Rahmen von Bedarfserhebungen - werden in diesen Prozess mit einbezogen.