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Stellungnahme des hessischen Sozialministers zur Entwicklung der Krankenhäuser in der Rhein-Main-Region - Deutliche Kritik und Aufforderung zum Handeln in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 3 Betreff: Stellungnahme des hessischen Sozialministers zur Entwicklung der Krankenhäuser in der Rhein-Main-Region - Deutliche Kritik und Aufforderung zum Handeln in Frankfurt am Main Vorgang: A 43/11 SPD zu 1. Der Magistrat steht in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um den Sachstand der aktuellen Planungen im Krankenhausbereich zu besprechen. Konkrete Kritikpunkte im Hinblick auf das medizinische Konzept des Klinikums Höchst, auf die Kooperationsbereitschaft mit anderen Kliniken oder ähnliches wurden bislang weder seitens des Ministers als auch des zuständigen Ministeriums geäußert. zu 2. Im Rahmen der regionalen Krankenhauskonferenzen wurden seit 1994 die regionalen Planungskonzepte hinsichtlich der Optimierung von Versorgungsstrukturen und Abstimmungen von Versorgungsangeboten thematisiert. Die Gesundheitsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main hatten traditionell den Vorsitz in der Krankenhauskonferenz für das Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach (ohne Stimmrecht). Im Übrigen war das Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Krankenhausträger und der Krankenkassen zusammengesetzt. Das Gremium hatte eine ausschließlich beratende Funktion. Soweit es dort gelang, gemeinsame Positionen zu einer Konzentration der Investitionen trotz der naturgemäß divergierenden Interessenlagen zu entwickeln, fanden diese in den letzten Jahren keine Berücksichtigung in den Entscheidungen der hessischen Landesregierung über die Verwendung der Investitionsmittel. Insgesamt werden weder die Krankenhauskonferenz noch der Magistrat der Stadt Frankfurt an den Einzelentscheidungen über die Höhe der Investitionsförderung beteiligt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung standen zeitweise zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Investitionen in Krankenhäusern zur Verfügung. Da die Stadt Frankfurt die Abwicklung und Übernahme der Zinsen für das Konjunkturpaket übernehmen musste und darüber hinaus für die gesetzeskonforme Abwicklung der Investitionen gegenüber dem Land und Bund die Haftung übernehmen musste, erhielt der Magistrat einen Einblick in die beantragten und genehmigten Vorhaben. Dabei bestätigte sich das Bild, dass das Land bisher sehr zurückhaltend Spielräume nutzt, um Anreize für Kooperationsprojekte und Kooperationsbereitschaft der Krankenhäuser zu setzen. In Einzelbereichen ist es allerdings gelungen, Grundzüge einer zwischen den Häusern abgestimmten Vorgehensweise bei dem medizinischen Angebot mit dem Land festzulegen. Das wichtigste Beispiel ist hier das hessische Onkologiekonzept, das den Krankenhäusern der unterschiedlichen Ausstattung unterschiedliche Funktionen bei der Versorgung von Menschen, die an Krebs erkrankt sind, zuweist. Hier wirken die Krankenhäuser in städtischer oder stadtnaher Trägerschaft aktiv an der Umsetzung des Konzeptes mit. Allerdings haben solche Konzepte keine unmittelbare Auswirkung auf die Investitionsplanung. Zudem ist noch nicht geklärt, wie die Finanzierung der in dem Konzept vorgesehenen koordinierenden Leistungen erfolgen soll. zu 3. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hält die Erstellung einer abgestimmten Konzeption für die Investitionsförderung von stationären Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet für dringend erforderlich. Denn die zur Verfügung stehenden Steuermittel zur Förderung von Krankenhausinvestitionen sind aus Sicht des Magistrats zu knapp, um den vielerorts überalterten Baubestand der Krankenhäuser in der Region im bisherigen Umfang, oder wie es vereinzelt in der Region auch der Fall ist, sogar noch größer als in der Vergangenheit neu zu bauen oder zu sanieren. Eine unkoordinierte Investitionsförderung birgt daher das Risiko, dass Kapazitäten geschaffen werden, die auf Dauer weder von den Krankenhäusern oder ihren Trägern refinanziert noch angesichts der zunehmenden Personalknappheit im Gesundheitswesen wirtschaftlich betrieben werden können. Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz ist die Planung der Versorgung der Bevölkerung mit stationären Leistungen dem dafür zuständigen Ministerium übertragen. Die Ausarbeitung und Umsetzung einer solchen Konzeption ist daher ohne das Land nicht denkbar. Zur Steuerung der Versorgungsstruktur stellt das Land Hessen einen Krankenhausrahmenplan mit Vorgaben für die Versorgungsgebiete auf. Der letzte gültige Rahmenplan datiert von März 2008. Die Steuerung erfolgt zusätzlich und ganz wesentlich durch die Bereitstellung der Investitionsmittel für die einzelnen Krankenhäuser. Dazu stellt das Land Hessen ein Krankenhausbauprogramm auf, das Teil des jeweiligen Haushaltsplans des Landes Hessen ist. Obwohl die Kreise und kreisfreien Städte dazu einen Finanzierungsbeitrag in Form einer Krankenhausumlage bereitstellen, haben diese kein unmittelbares Mitspracherecht bei den Investitionszusagen gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern. Zur Steuerung der einzelnen Versorgungsgebiete wurden im hessischen Krankenhausgesetz sogenannte Krankenhauskonferenzen installiert, die entsprechende Versorgungsstrukturen vorbereiten sollten. Obwohl den Regionalen Krankenhauskonferenzen nur sehr geringe Mittel zur Verfügung stehen, um die Zusammenarbeit der Akteure zu intensivieren und weiterzuentwickeln, haben die jeweils Vorsitzenden der regionalen Krankenhauskonferenz versucht, den gesetzlichen Anspruch an die regionalen Krankenhauskonferenzen zu erfüllen und eine Reihe von Veränderungen anzustoßen. Zusätzlich hat der Magistrat über Veranstaltungen für die Krankenhausträger wichtige Impulse gegeben. Zuletzt mit einer Veranstaltung zu Kooperationen im Krankenhaussektor. Da sich die mit dem HKHG 2002 verbundenen Erwartungen nicht erfüllt haben, wurde die Aufgabe der Krankenhauskonferenzen mit Novellierung des Hessischen Krankenhausgesetztes 2011 HKHG geändert. Der Magistrat und der hessische Städtetag haben in ihren Stellungnahmen zur Novellierung des hessischen Krankenhausgesetzes mehrfach darauf hingewiesen, dass den Konferenzen mehr gesetzliche Rechte eingeräumt werden sollten, um die gewachsene Aufgabenstellung zu erledigen. Dazu gehörten unter anderem: - Informationsrecht gegenüber den Kassen und Krankenhausträgern - Datenerhebungsrecht der zuständigen Gesundheitsämter - Maßnahmen zum Qualitätsmanagement von medizinischen Leistungen (z.B. durch Krankenhausqualitätsportale) - Eigene Verhandlungen mit den KVen und Kassen über Erhöhung der Entgelte bei festgestellter Unterversorgung - Festlegung von Teilplangebieten im Versorgungsgebiet - Entscheidung über Investitionsvorhaben Diesen Vorschlägen sind die Landesregierung und der hessische Landtag nicht gefolgt. Nach Vorstellung des Hessischen Sozialministeriums bietet das neue Hessische Krankenhausgesetz (HKHG 2011) die gesetzlichen Rahmenbedingungen um die Zusammenarbeit der Akteure zu intensivieren und weiterzuentwickeln. Das Land Hessen hat auf der Grundlage des HKHG 2011 die Einrichtung der regionalen Gesundheitskonferenzen beschlossen. Ziel der regionalen Gesundheitskonferenz ist die Koordinierung der regionalen Versorgungsstrukturen. Sie soll notwendige Netzwerkbildungen unterstützen und moderieren. Die regionale Gesundheitskonferenz soll die Struktur und Qualität der regionalen Versorgung insgesamt, über Sektorengrenzen hinweg, beobachten und aufeinander abstimmen. Patienten- und Ärztevertreter (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung) sind nun Beteiligte der regionalen Gesundheitskonferenzen. Ebenso wurden erstmals auch Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, denen die Sicherstellung der stationären Versorgung obliegt, in das jeweilige Konferenzgebiet mit einbezogen. Am 21.06.2011 fand die konstituierende Sitzung der neuen Gesundheitskonferenz Frankfurt-Offenbach statt. Um den hohen gesetzlichen Anspruch an die Gesundheitskonferenz zu erfüllen, bestand Einvernehmen unter den Beteiligten, dass eine Reihe von Veränderungen angestoßen werden müssen. Entscheidend wird es sein, die zu erwartende Themenvielfalt im Vorfeld zu strukturieren und zu priorisieren. Vor diesem Hintergrund erfolgt zunächst eine Themen-Abfrage. Die Gestaltungsspielräume im Bereich der Krankenhausplanung und der Mitwirkung der Beteiligten sind im Hessischen Krankenhausgesetz (§§ 17-21) festgelegt. Direkte Einwirkungsmöglichkeiten für kreisfreie Städte und Landkreise sind darin nicht vorgesehen. Neben dieser strukturellen Veränderung von der Krankenhaus- zur Gesundheitskonferenz ist derzeit aber auch eine Verfahrensänderung bei der Verteilung der Krankenhausinvestitionen auf Landesebene in der Diskussion. Diskutiert wird, von der bisherigen Einzelförderung zu einer pauschalen Investitionsförderung für die Krankenhäuser zu wechseln. Grundsätzlich ist ein solches System zu begrüßen, weil es die Fördermittel transparenter verteilt. Derzeit liegen dem Magistrat jedoch noch keine Erkenntnisse vor, wie eine Steuerung nur durch pauschale Investitionsmittel eine Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Krankenhäuser bewirken kann. Der Magistrat wird die Position der Stadt Frankfurt in dieser Diskussion vertreten. zu 4. In seiner Verantwortung als Träger des Klinikums Frankfurt Höchst hat der Magistrat angesichts der knappen Mittel für Investitionen und Patientenversorgung immer wieder Entscheidungsspielräume zugunsten von Kooperationen genutzt. Beispielsweise wurde auf eine Neubesetzung der frei gewordenen Chefarztposition der Pathologie im Klinikum bewusst verzichtet, um stattdessen eine enge Kooperation mit dem Klinikum Darmstadt einzugehen, die einerseits sicherstellt, dass ausreichend qualifiziertes Personal für die Vorhaltung der notwendigen Untersuchungsverfahren vor Ort vorhanden ist und andererseits dem Klinikum den Zugang zu den in Darmstadt bereits vorhandenen weiter reichenden Untersuchungsmethoden sichert. Seit 2009 hat das Klinikum Frankfurt Höchst mit den Krankenhäusern Main-Taunus-Kliniken, Krankenhaus Nordwest, Klinikum Offenbach, GPR Rüsselsheim und Klinikum Darmstadt insgesamt 10 Kooperationsverträge abgeschlossen, insgesamt bestehen 14 klinisch relevante Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Klinikum Frankfurt Höchst, niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern. In der Praxis zeigt sich bislang, dass die Anbahnung von Kooperationen zwischen einzelnen Fachabteilungen erfolgversprechender ist als die Vereinbarung von pauschalen Kooperationen zwischen Krankenhäusern, weil sich gemeinsame Vorteile bislang eher auf der Ebene der einzelnen Disziplinen oder konkreter Leistungen ergeben. Ziel von Kooperationen muss es aus Sicht des Magistrats sein, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, die Konkurrenz um in der gesamten Region knappes pflegerisches und medizinisches Personal abzubauen und einen über letztlich nicht ausgelastete Investitionen ausgetragenen Wettbewerb um Patienten zu vermeiden. zu 5. und 6. Der Magistrat teilt die Kritik des Ministers zum fehlenden Profil des Klinikums Frankfurt Höchst nicht. Für ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe (Maximalversorgung) und den wichtigsten Notfallstandort in der Stadt Frankfurt ist es notwendig, alle relevanten Fach-Kliniken vorzuhalten, um die Versorgung mit spezialisierten Leistungen gewährleisten zu können. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in speziellen Bereichen Spitzenmedizin an, die dem Bedarf der Bevölkerung entspricht, so nicht an anderen Häusern in der näheren Umgebung angeboten wird und die entsprechend hochqualifizierten Fachkräfte an das Haus bindet. In diesen Bereichen investiert das Klinikum in die Spezialisierung. In anderen Bereichen, in denen andere Häuser in der Region eigene Spezialkompetenzen aufgebaut haben, bietet das Klinikum eine exzellente Versorgung und kooperiert mit den auf besondere Verfahren spezialisierten Kliniken, um den Patientinnen und Patienten den Zugang zur jeweils besten Versorgung zu ermöglichen. Das Klinikum Frankfurt Höchst ist seit Jahrzehnten überregional bekannt für das Kinder- und Jugendmedizinische Zentrum und die Augenchirurgie. Die Brustkrebsbehandlung des Klinikums ist bereits seit 2006 als eine von nur 15 deutschen, nach den strengen Kriterien der Europäischen Gesellschaft der Brustkrebsspezialisten EUSOMA zertifizierte Behandlungseinrichtung. In den 90iger Jahren sind am Hause die heute in Deutschland üblichen Methoden der kathetergeführten Behandlung von Erkrankungen der Bauchschlagader pionierhaft entwickelt sowie die Einrichtung der für ein Krankenhaus der Maximalversorgung notwendigen Fachabteilungen wie z. B. Neurochirurgie, Kinderchirurgie und Onkologie verwirklicht worden. Das Klinikum Frankfurt Höchst ist dabei Motor der fächerübergreifenden Zusammenarbeit. Im Rahmen des medizinischen Zukunftskonzepts sowie der Planung des Neubaus des Klinikums sind in den Jahren 2009 - 2011 insgesamt 11 Neubesetzungen in der Leitung von Klinika bzw. Instituten erfolgt, um damit das Versorgungsprofil des Klinikums für die Zukunft auszubauen. Im somatischen Bereich stützt sich der Status des Krankenhauses der Maximalversorgung auf sieben Schwerpunkte: das Tumorzentrum Frankfurt Höchst, die Kinder- und Jugendmedizin, das Neuro-Kopfzentrum, die fachübergreifende Gefäßmedizin, das Zentrum für die Behandlungen von Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems und die invasive Behandlung der Erregungsleitungsstörungen des Herzens. Der Ausbau der Altersmedizin wird mit einer Verdopplung der Behandlungskapazitäten bis 2015 weiter verfolgt. Beispielhaft hervorzuheben ist die Schaffung des Neuro-Kopfzentrums seit dem Frühjahr 2011, indem die drei chefärztlich geführten Bereiche Neurologie, Neurochirurgie und Neuroradiologie fachübergreifend in der Diagnostik und Therapie der Gefäßmissbildungen des Kopfes und der Schlaganfälle zusammenarbeiten. Eine vergleichbare Einrichtung in der Region gibt es lediglich an der Universitätsklinik in Frankfurt am Main. In dem nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie auditierten Tumorzentrum der Klinik werden chirurgisch-onkologische Spezialverfahren angeboten, die es sonst in Hessen nicht gibt. Das Traumazentrum des Klinikums Frankfurt Höchst ist in Frankfurt am Main neben der Universitätsklinik sowie der BGU-Unfallklinik überregional zertifiziert. In Hessen gibt es lediglich zwei bis drei weitere Einrichtungen, welche vom Umfang des Leistungsspektrums mit der in den vergangenen drei Jahren erfolgten Entwicklung des Schwerpunktes Herzrhythmusstörungen (Elektrophysiologie und Rhythmologie) in der Klinik für Innere Medizin 1 vergleichbar sind. zu 7. Der Magistrat ist der Auffassung, dass der Bedarf zur Ablösung von teilweise über 50-Jährigen Strukturen im Krankenhausbereich keineswegs auf eine zu geringe Instandhaltungsquote schließen lässt. Beim Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt Höchst geht es um die Ablösung der Gebäudeteile A (Hochhaus, Baujahr 1959), B (Kinderklinik, Baujahr 1962) und teilweise C (alte Orthopädie, Baujahr 1916). Das Land Hessen hat bisher keine Angaben darüber gemacht, welche Höhe in Instandhaltungsmaßnahmen investiert werden muss, um eine Kürzung der Investitionsmittel zu vermeiden. Das Klinikum Frankfurt Höchst wird bis zum Jahr 2015 neu erbaut. Die mit dem unmittelbaren Neubau einhergehende Raumplanung entwickelt am Standort in Frankfurt Höchst ein Areal für die Ansiedlung weiterer gesundheitsnaher Dienstleistungseinrichtungen auf einer Gesamtfläche von über 60.000 m2. Die bis zum Umzug notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand sowie interne Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen zur strukturellen Abbildung des Leistungsportfolios (vgl. oben) werden laufend vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 14.09.2011, A 43 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 3 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1403, 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.03.2012 Aktenzeichen: 53 0

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