Stellungnahme des hessischen Sozialministers zur Entwicklung der Krankenhäuser in der Rhein-Main-Region - Deutliche Kritik und Aufforderung zum Handeln in Frankfurt am Main
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B
3 Betreff:
Stellungnahme des hessischen
Sozialministers zur Entwicklung der Krankenhäuser in der Rhein-Main-Region -
Deutliche Kritik und Aufforderung zum Handeln in Frankfurt am Main Vorgang: A 43/11 SPD zu 1.
Der Magistrat steht in
regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um den Sachstand der
aktuellen Planungen im Krankenhausbereich zu besprechen. Konkrete Kritikpunkte
im Hinblick auf das medizinische Konzept des Klinikums Höchst, auf die
Kooperationsbereitschaft mit anderen Kliniken oder ähnliches wurden bislang
weder seitens des Ministers als auch des zuständigen Ministeriums geäußert.
zu 2. Im Rahmen der regionalen Krankenhauskonferenzen
wurden seit 1994 die regionalen Planungskonzepte hinsichtlich der Optimierung
von Versorgungsstrukturen und Abstimmungen von Versorgungsangeboten
thematisiert. Die Gesundheitsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main hatten
traditionell den Vorsitz in der Krankenhauskonferenz für das Versorgungsgebiet
Frankfurt-Offenbach (ohne Stimmrecht). Im Übrigen war das Gremium aus
Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Krankenhausträger und der
Krankenkassen zusammengesetzt. Das Gremium hatte eine ausschließlich beratende
Funktion. Soweit es dort gelang, gemeinsame Positionen zu einer Konzentration
der Investitionen trotz der naturgemäß divergierenden Interessenlagen zu
entwickeln, fanden diese in den letzten Jahren keine Berücksichtigung in den
Entscheidungen der hessischen Landesregierung über die Verwendung der
Investitionsmittel. Insgesamt werden weder die Krankenhauskonferenz noch
der Magistrat der Stadt Frankfurt an den Einzelentscheidungen über die Höhe der
Investitionsförderung beteiligt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes der
Bundesregierung standen zeitweise zusätzliche Mittel zur Finanzierung von
Investitionen in Krankenhäusern zur Verfügung. Da die Stadt Frankfurt die
Abwicklung und Übernahme der Zinsen für das Konjunkturpaket übernehmen musste
und darüber hinaus für die gesetzeskonforme Abwicklung der Investitionen
gegenüber dem Land und Bund die Haftung übernehmen musste, erhielt der
Magistrat einen Einblick in die beantragten und genehmigten Vorhaben. Dabei
bestätigte sich das Bild, dass das Land bisher sehr zurückhaltend Spielräume
nutzt, um Anreize für Kooperationsprojekte und Kooperationsbereitschaft der
Krankenhäuser zu setzen. In Einzelbereichen ist es allerdings gelungen,
Grundzüge einer zwischen den Häusern abgestimmten Vorgehensweise bei dem
medizinischen Angebot mit dem Land festzulegen. Das wichtigste Beispiel ist
hier das hessische Onkologiekonzept, das den Krankenhäusern der
unterschiedlichen Ausstattung unterschiedliche Funktionen bei der Versorgung
von Menschen, die an Krebs erkrankt sind, zuweist. Hier wirken die
Krankenhäuser in städtischer oder stadtnaher Trägerschaft aktiv an der
Umsetzung des Konzeptes mit. Allerdings haben solche Konzepte keine
unmittelbare Auswirkung auf die Investitionsplanung. Zudem ist noch nicht
geklärt, wie die Finanzierung der in dem Konzept vorgesehenen koordinierenden
Leistungen erfolgen soll. zu 3. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hält die
Erstellung einer abgestimmten Konzeption für die Investitionsförderung von
stationären Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet für dringend erforderlich. Denn
die zur Verfügung stehenden Steuermittel zur Förderung von
Krankenhausinvestitionen sind aus Sicht des Magistrats zu knapp, um den
vielerorts überalterten Baubestand der Krankenhäuser in der Region im
bisherigen Umfang, oder wie es vereinzelt in der Region auch der Fall ist,
sogar noch größer als in der Vergangenheit neu zu bauen oder zu sanieren. Eine
unkoordinierte Investitionsförderung birgt daher das Risiko, dass Kapazitäten
geschaffen werden, die auf Dauer weder von den Krankenhäusern oder ihren
Trägern refinanziert noch angesichts der zunehmenden Personalknappheit im
Gesundheitswesen wirtschaftlich betrieben werden können. Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz ist die
Planung der Versorgung der Bevölkerung mit stationären Leistungen dem dafür
zuständigen Ministerium übertragen. Die Ausarbeitung und Umsetzung einer
solchen Konzeption ist daher ohne das Land nicht denkbar. Zur Steuerung der
Versorgungsstruktur stellt das Land Hessen einen Krankenhausrahmenplan mit
Vorgaben für die Versorgungsgebiete auf. Der letzte gültige Rahmenplan datiert
von März 2008. Die Steuerung erfolgt zusätzlich und ganz wesentlich durch die
Bereitstellung der Investitionsmittel für die einzelnen Krankenhäuser. Dazu
stellt das Land Hessen ein Krankenhausbauprogramm auf, das Teil des jeweiligen
Haushaltsplans des Landes Hessen ist. Obwohl die Kreise und kreisfreien Städte
dazu einen Finanzierungsbeitrag in Form einer Krankenhausumlage bereitstellen,
haben diese kein unmittelbares Mitspracherecht bei den Investitionszusagen
gegenüber den einzelnen Krankenhausträgern. Zur Steuerung der einzelnen Versorgungsgebiete
wurden im hessischen Krankenhausgesetz sogenannte Krankenhauskonferenzen
installiert, die entsprechende Versorgungsstrukturen vorbereiten sollten.
Obwohl den Regionalen Krankenhauskonferenzen nur
sehr geringe Mittel zur Verfügung stehen, um die Zusammenarbeit der Akteure zu
intensivieren und weiterzuentwickeln, haben die jeweils Vorsitzenden der
regionalen Krankenhauskonferenz versucht, den gesetzlichen Anspruch an die
regionalen Krankenhauskonferenzen zu erfüllen und eine Reihe von Veränderungen
anzustoßen. Zusätzlich hat
der Magistrat über Veranstaltungen für die Krankenhausträger wichtige Impulse
gegeben. Zuletzt mit einer Veranstaltung zu Kooperationen im Krankenhaussektor.
Da sich die mit dem HKHG 2002
verbundenen Erwartungen nicht erfüllt haben, wurde die Aufgabe der
Krankenhauskonferenzen mit Novellierung des Hessischen Krankenhausgesetztes
2011 HKHG geändert. Der Magistrat und der hessische Städtetag haben in ihren
Stellungnahmen zur Novellierung des hessischen Krankenhausgesetzes mehrfach
darauf hingewiesen, dass den Konferenzen mehr gesetzliche Rechte eingeräumt
werden sollten, um die gewachsene Aufgabenstellung zu erledigen. Dazu gehörten unter anderem: - Informationsrecht gegenüber den Kassen und
Krankenhausträgern -
Datenerhebungsrecht der zuständigen Gesundheitsämter - Maßnahmen zum Qualitätsmanagement von
medizinischen Leistungen (z.B. durch Krankenhausqualitätsportale) - Eigene Verhandlungen mit den KVen
und Kassen über Erhöhung der Entgelte bei festgestellter Unterversorgung
- Festlegung von Teilplangebieten
im Versorgungsgebiet -
Entscheidung über Investitionsvorhaben Diesen Vorschlägen sind die Landesregierung und der
hessische Landtag nicht gefolgt. Nach Vorstellung des Hessischen Sozialministeriums
bietet das neue Hessische Krankenhausgesetz (HKHG 2011) die gesetzlichen
Rahmenbedingungen um die Zusammenarbeit der Akteure zu intensivieren und
weiterzuentwickeln. Das Land Hessen hat auf der Grundlage des HKHG 2011 die
Einrichtung der regionalen Gesundheitskonferenzen beschlossen. Ziel der
regionalen Gesundheitskonferenz ist die Koordinierung der regionalen
Versorgungsstrukturen. Sie soll notwendige Netzwerkbildungen unterstützen und
moderieren. Die regionale Gesundheitskonferenz soll die Struktur und Qualität
der regionalen Versorgung insgesamt, über Sektorengrenzen hinweg, beobachten
und aufeinander abstimmen. Patienten- und Ärztevertreter (Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung) sind nun Beteiligte der regionalen
Gesundheitskonferenzen. Ebenso wurden erstmals auch Vertreter der Landkreise
und kreisfreien Städte, denen die Sicherstellung der stationären Versorgung
obliegt, in das jeweilige Konferenzgebiet mit einbezogen. Am 21.06.2011 fand die konstituierende Sitzung der
neuen Gesundheitskonferenz Frankfurt-Offenbach statt. Um den hohen gesetzlichen
Anspruch an die Gesundheitskonferenz zu erfüllen, bestand Einvernehmen unter
den Beteiligten, dass eine Reihe von Veränderungen angestoßen werden müssen.
Entscheidend wird es sein, die zu erwartende Themenvielfalt im Vorfeld zu
strukturieren und zu priorisieren. Vor diesem Hintergrund erfolgt zunächst eine
Themen-Abfrage.
Die Gestaltungsspielräume im
Bereich der Krankenhausplanung und der Mitwirkung der Beteiligten sind im
Hessischen Krankenhausgesetz (§§ 17-21) festgelegt. Direkte
Einwirkungsmöglichkeiten für kreisfreie Städte und Landkreise sind darin nicht
vorgesehen. Neben dieser strukturellen
Veränderung von der Krankenhaus- zur Gesundheitskonferenz ist derzeit aber auch
eine Verfahrensänderung bei der Verteilung der Krankenhausinvestitionen auf
Landesebene in der Diskussion. Diskutiert wird, von der bisherigen
Einzelförderung zu einer pauschalen Investitionsförderung für die Krankenhäuser
zu wechseln. Grundsätzlich ist ein solches System zu begrüßen, weil es die
Fördermittel transparenter verteilt. Derzeit liegen dem Magistrat jedoch noch
keine Erkenntnisse vor, wie eine Steuerung nur durch pauschale
Investitionsmittel eine Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen
Krankenhäuser bewirken kann. Der Magistrat wird die Position der Stadt
Frankfurt in dieser Diskussion vertreten. zu 4. In seiner Verantwortung als Träger des Klinikums
Frankfurt Höchst hat der Magistrat angesichts der knappen Mittel für
Investitionen und Patientenversorgung immer wieder Entscheidungsspielräume
zugunsten von Kooperationen genutzt. Beispielsweise wurde auf eine Neubesetzung
der frei gewordenen Chefarztposition der Pathologie im Klinikum bewusst
verzichtet, um stattdessen eine enge Kooperation mit dem Klinikum Darmstadt
einzugehen, die einerseits sicherstellt, dass ausreichend qualifiziertes
Personal für die Vorhaltung der notwendigen Untersuchungsverfahren vor Ort
vorhanden ist und andererseits dem Klinikum den Zugang zu den in Darmstadt
bereits vorhandenen weiter reichenden Untersuchungsmethoden sichert. Seit 2009 hat das Klinikum Frankfurt Höchst mit den
Krankenhäusern Main-Taunus-Kliniken, Krankenhaus Nordwest, Klinikum Offenbach,
GPR Rüsselsheim und Klinikum Darmstadt insgesamt 10 Kooperationsverträge
abgeschlossen, insgesamt bestehen 14 klinisch relevante
Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Klinikum Frankfurt Höchst,
niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern. In der Praxis zeigt sich
bislang, dass die Anbahnung von Kooperationen zwischen einzelnen
Fachabteilungen erfolgversprechender ist als die Vereinbarung von pauschalen
Kooperationen zwischen Krankenhäusern, weil sich gemeinsame Vorteile bislang
eher auf der Ebene der einzelnen Disziplinen oder konkreter Leistungen ergeben.
Ziel von Kooperationen muss es aus Sicht des Magistrats sein, die Versorgung
der Patientinnen und Patienten zu verbessern, die Konkurrenz um in der gesamten
Region knappes pflegerisches und medizinisches Personal abzubauen und einen
über letztlich nicht ausgelastete Investitionen ausgetragenen Wettbewerb um
Patienten zu vermeiden. zu 5. und 6. Der Magistrat teilt die Kritik des Ministers zum
fehlenden Profil des Klinikums Frankfurt Höchst nicht. Für ein Krankenhaus der
höchsten Versorgungsstufe (Maximalversorgung) und den wichtigsten
Notfallstandort in der Stadt Frankfurt ist es notwendig, alle relevanten
Fach-Kliniken vorzuhalten, um die Versorgung mit spezialisierten Leistungen
gewährleisten zu können. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in speziellen
Bereichen Spitzenmedizin an, die dem Bedarf der Bevölkerung entspricht, so
nicht an anderen Häusern in der näheren Umgebung angeboten wird und die
entsprechend hochqualifizierten Fachkräfte an das Haus bindet. In diesen
Bereichen investiert das Klinikum in die Spezialisierung. In anderen Bereichen,
in denen andere Häuser in der Region eigene Spezialkompetenzen aufgebaut haben,
bietet das Klinikum eine exzellente Versorgung und kooperiert mit den auf
besondere Verfahren spezialisierten Kliniken, um den Patientinnen und Patienten
den Zugang zur jeweils besten Versorgung zu ermöglichen. Das Klinikum Frankfurt Höchst ist seit Jahrzehnten
überregional bekannt für das Kinder- und Jugendmedizinische Zentrum und die
Augenchirurgie. Die Brustkrebsbehandlung des Klinikums ist bereits seit 2006
als eine von nur 15 deutschen, nach den strengen Kriterien der Europäischen
Gesellschaft der Brustkrebsspezialisten EUSOMA zertifizierte
Behandlungseinrichtung. In den 90iger Jahren sind am Hause die heute in
Deutschland üblichen Methoden der kathetergeführten Behandlung von Erkrankungen
der Bauchschlagader pionierhaft entwickelt sowie die Einrichtung der für ein
Krankenhaus der Maximalversorgung notwendigen Fachabteilungen wie z. B.
Neurochirurgie, Kinderchirurgie und Onkologie verwirklicht worden. Das Klinikum
Frankfurt Höchst ist dabei Motor der fächerübergreifenden Zusammenarbeit.
Im Rahmen des medizinischen Zukunftskonzepts sowie
der Planung des Neubaus des Klinikums sind in den Jahren 2009 - 2011 insgesamt
11 Neubesetzungen in der Leitung von Klinika bzw. Instituten erfolgt, um damit
das Versorgungsprofil des Klinikums für die Zukunft auszubauen. Im somatischen
Bereich stützt sich der Status des Krankenhauses der Maximalversorgung auf
sieben Schwerpunkte: das Tumorzentrum Frankfurt Höchst, die Kinder- und
Jugendmedizin, das Neuro-Kopfzentrum, die fachübergreifende Gefäßmedizin, das
Zentrum für die Behandlungen von Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
und die invasive Behandlung der Erregungsleitungsstörungen des Herzens. Der
Ausbau der Altersmedizin wird mit einer Verdopplung der Behandlungskapazitäten
bis 2015 weiter verfolgt. Beispielhaft hervorzuheben ist die Schaffung des
Neuro-Kopfzentrums seit dem Frühjahr 2011, indem die drei chefärztlich
geführten Bereiche Neurologie, Neurochirurgie und Neuroradiologie
fachübergreifend in der Diagnostik und Therapie der Gefäßmissbildungen des
Kopfes und der Schlaganfälle zusammenarbeiten. Eine vergleichbare Einrichtung
in der Region gibt es lediglich an der Universitätsklinik in Frankfurt am Main.
In dem nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und
Onkologie auditierten Tumorzentrum der Klinik werden chirurgisch-onkologische
Spezialverfahren angeboten, die es sonst in Hessen nicht gibt. Das
Traumazentrum des Klinikums Frankfurt Höchst ist in Frankfurt am Main neben der
Universitätsklinik sowie der BGU-Unfallklinik überregional zertifiziert. In
Hessen gibt es lediglich zwei bis drei weitere Einrichtungen, welche vom Umfang
des Leistungsspektrums mit der in den vergangenen drei Jahren erfolgten
Entwicklung des Schwerpunktes Herzrhythmusstörungen (Elektrophysiologie und
Rhythmologie) in der Klinik für Innere Medizin 1 vergleichbar sind. zu 7. Der Magistrat ist der Auffassung, dass der Bedarf
zur Ablösung von teilweise über 50-Jährigen Strukturen im Krankenhausbereich
keineswegs auf eine zu geringe Instandhaltungsquote schließen lässt. Beim
Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt Höchst geht es um die Ablösung der
Gebäudeteile A (Hochhaus, Baujahr 1959), B (Kinderklinik, Baujahr 1962) und
teilweise C (alte Orthopädie, Baujahr 1916). Das Land Hessen hat bisher
keine Angaben darüber gemacht, welche Höhe in Instandhaltungsmaßnahmen
investiert werden muss, um eine Kürzung der Investitionsmittel zu
vermeiden. Das
Klinikum Frankfurt Höchst wird bis zum Jahr 2015 neu erbaut. Die mit dem
unmittelbaren Neubau einhergehende Raumplanung entwickelt am Standort in
Frankfurt Höchst ein Areal für die Ansiedlung weiterer gesundheitsnaher
Dienstleistungseinrichtungen auf einer Gesamtfläche von über 60.000 m2. Die bis
zum Umzug notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand sowie interne Umbau-
und Erweiterungsmaßnahmen zur strukturellen Abbildung des Leistungsportfolios
(vgl. oben) werden laufend vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
14.09.2011, A 43
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung
der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 3
dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des OBR 6
am 14.02.2012, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 3
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.03.2012, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 3
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 1403, 8. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.03.2012 Aktenzeichen: 53 0