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Den alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aufgrund neuer Erkenntnisse muss der bisherige Ansatz (Möglicher Abriss und Neubau der Mauer im eingestürzten Teilbereich) aus dem statischen Gutachten überdacht werden. Hier war zunächst unter der Maßgabe einer bautechnisch sinnvollen Einschätzung der Sanierungsmöglichkeiten geprüft worden. Bereits nach dieser ersten Einschätzung stellt sich der Arbeitsumfang erheblich größer dar, als erwartet. Im Grunde ist kein Teil der Mauer zuverlässig standsicher. Nach Vorliegen dieses Gutachtens wurde die Denkmalpflege einbezogen. Aufgrund der inzwischen vorliegenden ersten Einschätzung der Denkmalpflege ist es wahrscheinlich, dass es sich beim Alten Friedhof Hausen um ein Bodendenkmal handelt. Zur Einstufung des Denkmalwertes sind deshalb weitere Gutachten erforderlich. Ein Abbruch der Mauer wird vom Denkmalamt kritisch gesehen. Alle Eingriffe in Mauer oder Boden sind genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. Zum Beginn von Sanierungsarbeiten kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Je nach weiterer Entwicklung der bevorstehenden Untersuchungen und der Einstufung des Denkmalwertes, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, welche Maßnahmen und Umgestaltungen auf dem Gelände möglich sein werden. Im Rahmen einer Planung der möglichen Umgestaltung ist die Einbeziehung der Hausener Bürger:innen sowie die Vorstellung im Ortsbeirat eine obligatorische Handlungsweise des Magistrats. Der Mittelbedarf ist, ebenso wie die Finanzierungsmöglichkeiten, bisher vollkommen ungeklärt. Erst wenn alle oben beschriebenen Untersuchungen und Einstufungen abgeschlossen sind, kann eine belastbare Aussage zu den voraussichtlich entstehenden Kosten erfolgen.