Alten Friedhof Hausen wieder zugänglich machen
Begründung
Friedhof Hausen wieder zugänglich machen Vorgang: OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 In der ST 1383/2024 führt der Magistrat aus, dass es auf unbestimmte Zeit keine Sanierung oder anderweitige Umgestaltung des alten Friedhofs in Hausen geben wird. Das Areal ist aktuell großflächig abgesperrt und entzieht damit eine große öffentliche Fläche der Allgemeinheit. Hier muss eine Zwischenlösung gefunden werden, die eine provisorische Nutzung des alten Friedhofs und seiner Umgebung, insbesondere der vorgelagerten Grünfläche, ermöglicht.
Inhalt
Antrag vom 19.08.2024, OF 427/7
Betreff: Alten Friedhof Hausen wieder zugänglich machen Vorgang: OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 In der ST 1383/2024 führt der Magistrat aus, dass es auf unbestimmte Zeit keine Sanierung oder anderweitige Umgestaltung des alten Friedhofs in Hausen geben wird. Das Areal ist aktuell großflächig abgesperrt und entzieht damit eine große öffentliche Fläche der Allgemeinheit. Hier muss eine Zwischenlösung gefunden werden, die eine provisorische Nutzung des alten Friedhofs und seiner Umgebung, insbesondere der vorgelagerten Grünfläche, ermöglicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie kann die großflächige Absperrung des alten Friedhofs und seiner Umgebung so reduziert werden, dass dieser über die nächsten Jahre zumindest eingeschränkt nutzbar ist?
- Mit welchen Maßnahmen kann der öffentliche Raum in der Zeit bis zur langfristigen Lösung attraktiver gestaltet werden?
- Welche weiteren Gutachten werden zur Einstufung des Denkmalwertes benötigt? Ist dafür in diesem und den folgenden Jahren Budget eingestellt, bzw. aus welchem Budget sollen diese finanziert werden? Warum ist man erst zu diesem späten Zeitpunkt, nach der Fertigstellung eines statischen Gutachtens, auf den Gedanken gekommen, dass es sich um Bodendenkmal handeln könnte und dass es ratsam sei, die Denkmalpflege bzw. das Denkmalamt hinzuziehen?