Errichtung von Hundespielplätzen in Bergen-Enkheim
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen. Ein großer Teil der Freiflächen in und um Bergen-Enkheim liegen im baurechtlichen Außenbereich in der Schutzzone I und II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", einige Flächen sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Auf diesen Flächen sind bauliche Anlagen (z.B. Gartenhütte), Einfriedungen, Tierhaltung, Baumfällungen oder sonstige sogenannte Eingriffe in Natur und Landschaft nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt, wenn der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan diese Nutzungen festsetzen. Über die Vorgaben des Landschaftsschutzes hinaus werden Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark zu nennen, die bereits in den 50er Jahren, vor Inkrafttreten der Grünanlagensatzung, eingefriedet worden ist.