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Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die beiden vom Ortsbeirat 16 genannten Flächen in Bergen-Enkheim auf Umsetzbarkeit eines Hundespielplatzes geprüft. Bei der erstgenannten Fläche im Neubaugebiet Leuchte, handelt es sich um einen Teil der 22.403 qm großen rechtlich gebundene Kompensationsfläche Nr. 601. Diese Kompensationsfläche dient als Artenschutzmaßnahme, in der gemäß § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden sind. Zudem handelt es sich bei der betreffenden Fläche um eine Binnendüne. Diese ist ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG. Die Errichtung eines Hundespielplatzes an dieser Stelle ist somit aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen abzulehnen. Die zweite Fläche am Aussichtspunkt Riedteich zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes der Zone I und des Frankfurter Grüngürtels. Zudem grenzt unmittelbar östlich das Naturschutzgebiet "Enkheimer Ried" an. Dieses dient unter anderem dem Schutz störungssensibler (Wasser-)Vogelarten. Der angedachte Betrieb eines Hundespielplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft steht diesem Schutzziel entgegen. Zudem stehen auf der vorgeschlagenen Fläche mehrere Gehölze, die im Zuge der Errichtung eines notwendigen Zauns gefällt werden müssten. Ein solcher Eingriff steht der Zielsetzung des Landschaftsschutzgebiets entgegen. Somit kann auch diesem Standort aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Der Magistrat prüft, ob es im näheren Umfeld Alternativflächen gibt und wird den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren.