Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1382
Betreff: Niedrige
Schallschutzwände für die Maybachbrücke Die bauliche Situation der
Maybachbrücke lässt keine Schallschutzmaßnahmen zu. Massive Bauweisen, zum
Beispiel aus Beton, sind aus statischen Gründen ausgeschlossen. Auch das auf
der Straßenbrücke und im Rampenbereich montierte Kappengesims mit
Füllstabgeländer kann nicht durch eine absorbierende Aluminiumwand ersetzt
werden, da dann kein ausreichender Schutz des Straßenverkehrs mehr vorhanden
wäre. Im Gleisbereich
der VGF sind wegen des fehlenden Platzes sowie der fehlenden statischen
Belastbarkeit keine lärmmindernden Maßnahmen möglich. Ohnehin ist davon auszugehen, dass eine
Lärmschutzwand auf der Maybachbrücke nur eine geringe Minderung der durch den
Stadtbahnbetrieb verursachten Schallpegel bewirken kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.11.2017, V 671