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Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1382 Betreff: Niedrige Schallschutzwände für die Maybachbrücke Die bauliche Situation der Maybachbrücke lässt keine Schallschutzmaßnahmen zu. Massive Bauweisen, zum Beispiel aus Beton, sind aus statischen Gründen ausgeschlossen. Auch das auf der Straßenbrücke und im Rampenbereich montierte Kappengesims mit Füllstabgeländer kann nicht durch eine absorbierende Aluminiumwand ersetzt werden, da dann kein ausreichender Schutz des Straßenverkehrs mehr vorhanden wäre. Im Gleisbereich der VGF sind wegen des fehlenden Platzes sowie der fehlenden statischen Belastbarkeit keine lärmmindernden Maßnahmen möglich. Ohnehin ist davon auszugehen, dass eine Lärmschutzwand auf der Maybachbrücke nur eine geringe Minderung der durch den Stadtbahnbetrieb verursachten Schallpegel bewirken kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2017, V 671

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