Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST
1363
Betreff: Illegales
Abstellen von Fahrzeugen unterbinden Die Kaiserleipromenade im jetzigen
Ausbaustand einschließlich eines südlich angrenzenden ca. 6 Meter breiten
Grünstreifens liegt im Eigentum der Stadt Offenbach auf Offenbacher Gemarkung.
Die anschließenden Flächen gehören der Deutschen Bahn und einem privaten
Eigentümer auf Frankfurter Gemarkung. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans
Nr. 887, der sich noch im Verfahren befindet, werden sich die baulichen und
verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort noch verändern. In diesem Zusammenhang
werden die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich geordneter
Stellplätze im Straßenraum baulich hergestellt. Überprüfungen durch die Stadtpolizei vor Ort
ergaben, dass lediglich ein in diesem Bereich abgestelltes Fahrzeug nicht
zugelassen war. Durch die Streife wurde ein schriftlicher Hinweis mit der
Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeuges angebracht. Bei einer Nachkontrolle
war das betreffende Fahrzeug bereits entfernt. Die übrigen Fahrzeuge waren alle
zugelassen. Eine Gefahr für die Umwelt durch auslaufende Betriebsstoffe war zu
keiner Zeit gegeben. Grundsätzlich sind in diesem Bereich keine Maßnahmen im
Rahmen der Straßenverkehrsordnung zulässig, da es sich bei der betreffenden
Fläche nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Im Bereich des Grünstreifens wurden überdies größere
Mengen Unrat festgestellt. Da dieser Bereich in den Zuständigkeitsbereich
der Stadt Offenbach fällt, wurde veranlasst, dass der Unrat über die Stadt
Offenbach entsorgt wird. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht
angezeigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2013, OM 2344