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Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1363 Betreff: Illegales Abstellen von Fahrzeugen unterbinden Die Kaiserleipromenade im jetzigen Ausbaustand einschließlich eines südlich angrenzenden ca. 6 Meter breiten Grünstreifens liegt im Eigentum der Stadt Offenbach auf Offenbacher Gemarkung. Die anschließenden Flächen gehören der Deutschen Bahn und einem privaten Eigentümer auf Frankfurter Gemarkung. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 887, der sich noch im Verfahren befindet, werden sich die baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort noch verändern. In diesem Zusammenhang werden die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich geordneter Stellplätze im Straßenraum baulich hergestellt. Überprüfungen durch die Stadtpolizei vor Ort ergaben, dass lediglich ein in diesem Bereich abgestelltes Fahrzeug nicht zugelassen war. Durch die Streife wurde ein schriftlicher Hinweis mit der Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeuges angebracht. Bei einer Nachkontrolle war das betreffende Fahrzeug bereits entfernt. Die übrigen Fahrzeuge waren alle zugelassen. Eine Gefahr für die Umwelt durch auslaufende Betriebsstoffe war zu keiner Zeit gegeben. Grundsätzlich sind in diesem Bereich keine Maßnahmen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung zulässig, da es sich bei der betreffenden Fläche nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Im Bereich des Grünstreifens wurden überdies größere Mengen Unrat festgestellt. Da dieser Bereich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach fällt, wurde veranlasst, dass der Unrat über die Stadt Offenbach entsorgt wird. Weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht angezeigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2344