Geschwindigkeitskontrollen auch nachts durchführen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1359
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auch nachts
durchführen In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung in
Frankfurt am Main stetig gewachsen und die Verkehrsbewegungen haben weiter
zugenommen. Dennoch hat der Magistrat durch vielfältige Anstrengungen, unter
anderem auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit erreicht, eine signifikante
Steigerung der Unfallzahlen im Stadtgebiet zu verhindern. Verantwortlich dafür
ist insbesondere der Ausbau der stationären Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an Unfallschwerpunkten, die fortwährende
Kontrollen möglich machen und Fahrverhalten sowie Lärmbelästigungen positiv
beeinflussen können. Ungeachtet weiterhin bestehender rechtlicher
Hemmnisse sieht der Magistrat keinen Spielraum für eine personelle Aufstockung
der kommunalen Verkehrsüberwachung mit der Absicht, in den Nachtstunden
Geschwindigkeitskontrollen für eine Lärmreduzierung durchzuführen. Der Magistrat fördert deshalb
weiterhin den punktuellen Ausbau technischer Überwachungsmöglichkeiten neben
dem Erhalt der in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebauten mobilen
Geschwindigkeitskontrollen während der Hauptunfallzeiten tagsüber. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2016, OM 250