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Geschwindigkeitskontrollen auch nachts durchführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1359 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auch nachts durchführen In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung in Frankfurt am Main stetig gewachsen und die Verkehrsbewegungen haben weiter zugenommen. Dennoch hat der Magistrat durch vielfältige Anstrengungen, unter anderem auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit erreicht, eine signifikante Steigerung der Unfallzahlen im Stadtgebiet zu verhindern. Verantwortlich dafür ist insbesondere der Ausbau der stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an Unfallschwerpunkten, die fortwährende Kontrollen möglich machen und Fahrverhalten sowie Lärmbelästigungen positiv beeinflussen können. Ungeachtet weiterhin bestehender rechtlicher Hemmnisse sieht der Magistrat keinen Spielraum für eine personelle Aufstockung der kommunalen Verkehrsüberwachung mit der Absicht, in den Nachtstunden Geschwindigkeitskontrollen für eine Lärmreduzierung durchzuführen. Der Magistrat fördert deshalb weiterhin den punktuellen Ausbau technischer Überwachungsmöglichkeiten neben dem Erhalt der in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebauten mobilen Geschwindigkeitskontrollen während der Hauptunfallzeiten tagsüber. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 250