Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST
1357
Betreff: Zeilsheim:
Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Die primäre Aufgabe der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes liegt in der
Überwachung des ruhenden Verkehrs. Dementsprechend ist die Ausbildung der
hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Bereich der
Verkehrsüberwachung gerichtet. Bei den angeregten Kontrollen ist es nicht möglich,
sich auf die Einhaltung des Einfahrtsverbotes zu reduzieren. Situationsbedingt
wären - zumindest in Einzelfällen - Kontrollen der Lenkzeiten/Ruhezeiten, der
Ladungssicherung etc. notwendig. Die hierfür notwendige umfassende Ausbildung,
die derartige Kontrollen erfordern, ist - im Gegensatz zur Landespolizei - aus
den genannten Gründen nicht Bestandteil des Ausbildungsplans der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit. Ebenfalls verfügt die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit nicht über die technischen Mittel für
beispielsweise die Kontrolle der Fahrtenschreiber. Vor diesem Hintergrund
bedauert der Magistrat, der Anregung nicht unmittelbar entsprechen zu können:
Sie wurde jedoch der Landespolizei zur Kenntnis und mit der Bitte um
Entsprechung weiter geleitet. Hinsichtlich der Begründung der Anregung weist der
Magistrat daraufhin, dass Fahrzeuge, die an der Anschlussstelle Zeilsheim von
der BAB 66 abgefahren und nach Zeilsheim eingefahren sind, Zeilsheim über die
Paffenwiese, Annabergstraße und Sindlinger Bahnstraße Zeilsheim verlassen
können. In diesem Zusammenhang noch der
Hinweis, dass die Prüfung der Tragfähigkeit von Brücken durch den zuständigen
Straßenbaulastträger erfolgt. Das Verkehrszeichen 262 Straßenverkehrs-Ordnung
(Beschränkung der tatsächlichen Masse) beschreibt die maximale Masse von
Fahrzeugen, die diese Straße befahren dürfen. Die daraus resultierende
Tragfähigkeit hängt von der Tragkraft des einzelnen Bauwerks ab und kann durch
Verkehrszeichen nur für das jeweilige Bauwerk festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027