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Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Die primäre Aufgabe der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes liegt in der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Dementsprechend ist die Ausbildung der hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Bereich der Verkehrsüberwachung gerichtet. Bei den angeregten Kontrollen ist es nicht möglich, sich auf die Einhaltung des Einfahrtsverbotes zu reduzieren. Situationsbedingt wären - zumindest in Einzelfällen - Kontrollen der Lenkzeiten/Ruhezeiten, der Ladungssicherung etc. notwendig. Die hierfür notwendige umfassende Ausbildung, die derartige Kontrollen erfordern, ist - im Gegensatz zur Landespolizei - aus den genannten Gründen nicht Bestandteil des Ausbildungsplans der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit. Ebenfalls verfügt die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit nicht über die technischen Mittel für beispielsweise die Kontrolle der Fahrtenschreiber. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, der Anregung nicht unmittelbar entsprechen zu können: Sie wurde jedoch der Landespolizei zur Kenntnis und mit der Bitte um Entsprechung weiter geleitet. Hinsichtlich der Begründung der Anregung weist der Magistrat daraufhin, dass Fahrzeuge, die an der Anschlussstelle Zeilsheim von der BAB 66 abgefahren und nach Zeilsheim eingefahren sind, Zeilsheim über die Paffenwiese, Annabergstraße und Sindlinger Bahnstraße Zeilsheim verlassen können. In diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass die Prüfung der Tragfähigkeit von Brücken durch den zuständigen Straßenbaulastträger erfolgt. Das Verkehrszeichen 262 Straßenverkehrs-Ordnung (Beschränkung der tatsächlichen Masse) beschreibt die maximale Masse von Fahrzeugen, die diese Straße befahren dürfen. Die daraus resultierende Tragfähigkeit hängt von der Tragkraft des einzelnen Bauwerks ab und kann durch Verkehrszeichen nur für das jeweilige Bauwerk festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027

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