Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen:
- Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen.
- Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder)
- Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6
Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen:
- Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen.
- Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder)
- Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben.Beratung im Ortsbeirat: 6