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Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340

Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.

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