Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340
Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.