Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST
1340
Betreff: Verdeutlichung der
Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von
Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis
zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung
der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die
Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem
Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.05.2012, OM 1210