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Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340 Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1210

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