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Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 64/13 vom 06.03.2012 Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Magistrat wird gebeten, die Rechts-vor-Links-Kreuzungen auf den Straßen Alt-Erlenbach und Niedereschbacher Straße sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen (gestrichelte Linien) zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Die Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links-Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340 Aktenzeichen: 32 1