Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM
1210 entstanden aus Vorlage:
OF 64/13 vom
06.03.2012 Betreff: Verdeutlichung der
Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Magistrat
wird gebeten, die Rechts-vor-Links-Kreuzungen auf den Straßen Alt-Erlenbach und
Niedereschbacher Straße sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg
deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen (gestrichelte Linien) zu
kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Die Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach
haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil
deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen
Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs
und Einhaltung der Rechts-vor-Links-Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde
die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher
erkennbar für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340
Aktenzeichen: 32 1