Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
Begründung
Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Rechts-vor-Links Kreuzungen auf den Straßen Alt Erlenbach, Nieder-Eschbacher Straße, sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Die Rechts-vor-Links Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer.