Container im öffentlichen Straßenraum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1338
Betreff: Container im
öffentlichen Straßenraum Der Magistrat nimmt zu den Fragen
wie folgt Stellung: Rechtsgrundlage für die Genehmigungspraxis ist die
"Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen und Sondernutzungsgebühren" zu a) An dem Schuttcontainer muss eine gültige
Sondernutzungsplakette angebracht sein. Diese wird auf schriftlichen Antrag
ggfls. genehmigt.
zu b) Die Erlaubnis zum Aufstellen von
Bauschuttcontainern im öffentlichen Straßenraum wird nur zeitlich begrenzt und
mit einem unmittelbaren Bezug zu einer Bautätigkeit bei einer angrenzenden
Liegenschaft gestattet. Die dauerhafte Aufstellung ist untersagt. Mit Bauschutt
oder anderen Abfällen gefüllte oder teilgefüllte Container, soweit sie für die
Baumaßnahme nicht mehr erforderlich sind, müssen unmittelbar abtransportiert
werden zu c) Die Gebühr für eine
Sondernutzungsplakette beträgt 60,00 € / pro Plakette. Diese ist für ein
Kalenderjahr gültig. Wird eine Plakette innerhalb des laufenden Kalenderjahres
beantragt, findet eine anteilige Berechnung der noch zu nutzenden Monate statt.
Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet.
zu d) Bußgelder werden durch das Ordnungsamt festgesetzt (
In der Regel 70€). Bei einer festgestellten unerlaubten Nutzung werden
seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung zusätzlich Gebühren in Höhe
von 10,00 € pro Tag (unerlaubte Sondernutzung) zuzüglich einer
Verwaltungsgebühr in Höhe von 115,00 € erhoben. Der Magistrat ist bemüht, im Rahmen der personellen
Möglichkeiten der Verwaltungsbehörden, die Kontrolle von Baustellen weiter zu
forcieren. Bei einer aktuellen Überprüfung in
der Thomasiusstraße konnte kein Schuttcontainer festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 389