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Container im öffentlichen Straßenraum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1338 Betreff: Container im öffentlichen Straßenraum Der Magistrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Rechtsgrundlage für die Genehmigungspraxis ist die "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" zu a) An dem Schuttcontainer muss eine gültige Sondernutzungsplakette angebracht sein. Diese wird auf schriftlichen Antrag ggfls. genehmigt. zu b) Die Erlaubnis zum Aufstellen von Bauschuttcontainern im öffentlichen Straßenraum wird nur zeitlich begrenzt und mit einem unmittelbaren Bezug zu einer Bautätigkeit bei einer angrenzenden Liegenschaft gestattet. Die dauerhafte Aufstellung ist untersagt. Mit Bauschutt oder anderen Abfällen gefüllte oder teilgefüllte Container, soweit sie für die Baumaßnahme nicht mehr erforderlich sind, müssen unmittelbar abtransportiert werden zu c) Die Gebühr für eine Sondernutzungsplakette beträgt 60,00 € / pro Plakette. Diese ist für ein Kalenderjahr gültig. Wird eine Plakette innerhalb des laufenden Kalenderjahres beantragt, findet eine anteilige Berechnung der noch zu nutzenden Monate statt. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet. zu d) Bußgelder werden durch das Ordnungsamt festgesetzt ( In der Regel 70€). Bei einer festgestellten unerlaubten Nutzung werden seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung zusätzlich Gebühren in Höhe von 10,00 € pro Tag (unerlaubte Sondernutzung) zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 115,00 € erhoben. Der Magistrat ist bemüht, im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Verwaltungsbehörden, die Kontrolle von Baustellen weiter zu forcieren. Bei einer aktuellen Überprüfung in der Thomasiusstraße konnte kein Schuttcontainer festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 389

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