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Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Betreff: Baugebiet Bonames-Ost / Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1225 Wohneinheiten/ keine Nachverdichtung Die letzte öffentliche Auslegung der Planungen für das Baugebiet Bonames Ost fand im Jahr 2001 statt. Die Erarbeitung der städtebaulichen Konzeption war in der Grundstruktur zu dieser Zeit seit einigen Jahren abgeschlossen. Die Planungen für das Baugebiet wurden im Jahr 2012 seitens des Magistrats wieder aufgegriffen und sollen zügig vorangetrieben werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer gewandelten Wohnungsmarktsituation soll mit dem Baugebiet Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht ermöglicht werden. Bei der Neuaufnahme der Planungen sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben einzuarbeiten. Dies betrifft zum Beispiel die Aussagen des Regionalplans Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010, technische Aspekte wie die Entwässerung des Gebiets und die Regenwasserbewirtschaftung im Gebiet aber auch geänderte Anforderungen an die Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur und anderer Versorgungsinfrastrukturen (Schule, Kindertagesstätten, Feuerwehr etc.). So ist sicher gestellt, dass es mit der Entwicklung des Gebiets nicht zu Versorgungsdefiziten in den angrenzenden Stadtteilen kommt. Mit dem Gebiet können im Gegenteil auch Engpässe behoben werden. Gleichzeitig muss mit der Neuaufnahme der Planungen auch der aktuellen Wohnungsmarktsituation Rechnung getragen werden. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. In der bestehenden Planung waren ca. bis zu 1360 Wohneinheiten möglich. Dies entsprach einer Verdichtung von 30-35 Wohneinheiten je Hektar. Im Regionalplan Südhessen 2010/ Regionaler Flächennutzungsplan für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main ist als verbindliches Ziel der Raumordnung formuliert, dass im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar, bezogen auf das Bruttowohnbauland, einzuhalten sind. Im geplanten Baugebiet wird es einen neuen Haltepunkt der Stadtbahntrasse geben. Derzeit wird der städtebauliche Entwurf überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird sich dabei erhöhen. Die Grundstruktur mit der im Osten liegenden Randstraße, der Aufnahme vorhandener Erschließungsstraßen und der Planung der Stadtbahnhaltestelle wird beibehalten werden. Im Herbst des Jahres 2013 wird der Magistrat die Planungen im Rahmen einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorstellen und die Inhalte diskutieren. In diesem Zusammenhang besteht erneut die Möglichkeit Anregungen zur Planung zu geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2269 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556