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Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2269 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 02.06.2013 Betreff: Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine Nachverdichtung Der M agistrat wird aufgefordert, ohne Veränderung des Bebauungsplans auf eine Nachverdichtung zu verzichten. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten pro Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung nicht nur für das geplante Gebiet Auswirkungen, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichenden Versorgungsdefiziten ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an Kita-Plätzen (der sowieso nicht durch die vorhandene Planung des Bebauungsplans gedeckt werden kann), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen sowie an nicht vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch den erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit der Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 Prozent (Wohneinheiten pro Hektar) gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan wird das städtebauliche Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtskraft des Planes müsste infrage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplans wäre die Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Aktenzeichen: 61 00