Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr. 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine Nachverdichtung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM
2269 entstanden aus Vorlage:
OF 111/14 vom
02.06.2013 Betreff: Baugebiet Bonames-Ost/Bebauungsplan Nr.
516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 Wohneinheiten/keine Nachverdichtung
Der M agistrat wird aufgefordert, ohne Veränderung des
Bebauungsplans auf eine Nachverdichtung zu verzichten. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516
unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten pro Hektar entspricht dem Faktor
für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden
in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine
Nachverdichtung nicht nur für das geplante Gebiet Auswirkungen, sondern auch
auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichenden
Versorgungsdefiziten ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an Kita-Plätzen (der
sowieso nicht durch die vorhandene Planung des Bebauungsplans gedeckt werden
kann), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen sowie an nicht
vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger
müssten durch den erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr,
Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche
Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit
der Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu
bewerten. Durch die vom bestehenden
Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die
agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des ruralen Raumes als
Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte
nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 Prozent (Wohneinheiten
pro Hektar) gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan wird das städtebauliche
Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtskraft des Planes müsste
infrage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen Bebauungsplans wäre die
Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen.
In diesem Zusammenhang wird auf die
jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf
1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001
endete. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336
Aktenzeichen: 61 00