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Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ohne Veränderung des B-Plans auf eine Verdichtung zu verzichten. Der im Planungsansatz für den B-Plan 516 unterlegte Faktor von 35 EW/Ha entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich ge-prägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichende Versorgungsdefizite ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an KITA-Plätzen ( der eh nicht an der vorh. Planung des B-Plans gedeckt werden kann ), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen, sowie an nicht vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden. ( Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung ). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Durch die vom bestehenden B-Plan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 % ( WE/Ha) gegenüber dem bestehenden B-Plan wird das städtebauliche Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtkraft des Planes müsste in Frage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen B-Planes wäre die Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1200 WE für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 111/14 Betreff: Baugebiet Bonames-Ost/B-Plan 516 hier: Auslegung auf ca. 1.225 WE/keine Nachverdichtung Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ohne Veränderung des B-Plans auf eine Verdichtung zu verzichten. Der im Planungsansatz für den B-Plan 516 unterlegte Faktor von 35 EW/Ha entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich ge-prägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die Auswirkungen zeichnen sich in weitreichende Versorgungsdefizite ab, wie etwa am Versorgungsanspruch an KITA-Plätzen ( der eh nicht an der vorh. Planung des B-Plans gedeckt werden kann ), am fehlenden Platzangebot von geeigneten Schulen, sowie an nicht vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden. ( Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung ). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Durch die vom bestehenden B-Plan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. Eine Nachverdichtung um ca. 47 % ( WE/Ha) gegenüber dem bestehenden B-Plan wird das städtebauliche Entwurfskonzept dieses Planes sprengen. Die Rechtkraft des Planes müsste in Frage gestellt werden. Die Erarbeitung eines neuen B-Planes wäre die Konsequenz, mit allen zeitlichen Verzögerungen und neuen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1200 WE für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2269 2013 Die Vorlage OF 111/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FREIE WÄHLER; GRÜNE und SPD (= Enthaltung)