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Öffnung der Schulen im Stadtteil für die Bewohnerinnen und Bewohner Westhausens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers verstehen. Sie können sich durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zu Ganztagsschulen hat zur Folge, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden. Eine ergänzende Raumnutzung in dieser Zeitspanne ist daher nicht möglich. Die Nutzung von bestimmten Räumen der Schulen während der unterrichtsfreien Zeit, das heißt nach 17.00 Uhr, ist grundsätzlich denkbar und gewünscht. Jedoch bedarf es in jedem Fall einer Einzelprüfung. Der Vorrang über die Verfügung der Räume liegt immer bei der Schule. Bevor eine Nutzung durch Dritte erfolgen kann, muss eine Abstimmung mit der Schulleitung, mit dem Stadtschulamt und mit dem Amt für Bau und Immobilien erfolgen.