Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1331
Betreff: Grundsatzbeschluss
zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend
erleuchten! Der Magistrat nimmt die Ablehnung
des Ortsbeirats zur Kenntnis und verweist auf die beigefügte, aktualisierte
Tabelle zur Umrüstung der Gasbeleuchtung im Ortsbezirk 3. Demnach wurden aktuell in sieben Straßen die
Planungen zur Umrüstung abgeschlossen, in vier Straßen findet die Umrüstung
statt und in elf Straßen, beziehungsweise Straßenabschnitten, wurden die
Umrüstungsmaßnahmen bereits abgeschlossen. Aus diesen Angaben lässt sich erkennen, dass der
Magistrat die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses § 4832 vom 24.07.2014
keineswegs verweigert, sondern diese im Rahmen der finanziellen, personellen
und verkehrstechnischen Möglichkeiten vorantreibt. Der oben genannte Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung legt die Umrüstung der Gasbeleuchtung im gesamten
Stadtgebiet fest. Die Dringlichkeit der Umrüstung geschieht auf Basis der
Ergebnisse durchgeführter Standsicherheitsprüfungen. Daher ist es möglich, dass die geplante Umrüstung
der Gasbeleuchtung in einzelnen Stadtteilen nicht kontinuierlich fortgeführt
werden kann, wenn die Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen in anderen
Stadtteilen eine höhere Umrüstungs-Dringlichkeit aufweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2018, OM 3059