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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1331 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat nimmt die Ablehnung des Ortsbeirats zur Kenntnis und verweist auf die beigefügte, aktualisierte Tabelle zur Umrüstung der Gasbeleuchtung im Ortsbezirk 3. Demnach wurden aktuell in sieben Straßen die Planungen zur Umrüstung abgeschlossen, in vier Straßen findet die Umrüstung statt und in elf Straßen, beziehungsweise Straßenabschnitten, wurden die Umrüstungsmaßnahmen bereits abgeschlossen. Aus diesen Angaben lässt sich erkennen, dass der Magistrat die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses § 4832 vom 24.07.2014 keineswegs verweigert, sondern diese im Rahmen der finanziellen, personellen und verkehrstechnischen Möglichkeiten vorantreibt. Der oben genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung legt die Umrüstung der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet fest. Die Dringlichkeit der Umrüstung geschieht auf Basis der Ergebnisse durchgeführter Standsicherheitsprüfungen. Daher ist es möglich, dass die geplante Umrüstung der Gasbeleuchtung in einzelnen Stadtteilen nicht kontinuierlich fortgeführt werden kann, wenn die Ergebnisse der Standsicherheitsprüfungen in anderen Stadtteilen eine höhere Umrüstungs-Dringlichkeit aufweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3059