Verkehrsverbindung am Flughafenzaun
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1324
Betreff: Verkehrsverbindung am Flughafenzaun Bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Verkehrsverbindung handelt es sich um eine Wegeverbindung, die als Regionalparkroute ausgeschildert ist. Das betreffende Wegeteilstück befindet sich zwischen der Gemarkungsgrenze zu Mörfelden-Walldorf und dem Bereich von Cargo-City-Süd. Der Wegebeginn von Süden (Walldorf) kommend ist als Waldweg befahr- und begehbar ausgebaut. Erst ab seiner Führung parallel zur A 5 ist der Weg unbefestigt und durch Radfahrer ausgefahren. Aus verkehrlicher Sicht wird eine bauliche Ertüchtigung der angesprochenen Wegebeziehung befürwortet. Aus natur- und landschaftsschutzrechtlicher Sicht kann die Genehmigung für eine behutsame Befestigung des Weges (im Sinne der gesetzlichen Eingriffsminimierung laut § 15 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz) in Aussicht gestellt werden. Dies bedeutet einen Ausbau mit Schotterunterbau auf einer Breite, die für den Fuß- und Radverkehr, jedoch nicht für den Autoverkehr geeignet ist. Die genaue Wegeführung und Ausbauplanung muss vor Ort mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Für die Finanzierung stehen keine städtischen Mittel zur Verfügung und bei der Fraport AG ist eine Erneuerung aktuell nicht vorgesehen. Der Magistrat wird daher die Anregung des Ortsbeirats aufgreifen und mit dem Regionalpark RheinMain über die Trägerschaft der Sanierung verhandeln.