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Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 131 Betreff: Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie münden beide nördlich und südlich in die Lyoner Straße. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone liegen nicht vor. Neben einer hohen Dichte von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mit hohem Querungsbedarf ist ein Straßencharakter analog eines Wohngebietes erforderlich. Die Bürostadt hat eher den Charakter eines Gewerbegebietes. Auch die Voraussetzungen für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrszeichen 273-53 Straßenverkehrs-Ordnung) liegen nicht vor. Hierfür müssten entsprechende Unfallzahlen oder eine schützenswerte Einrichtung wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime vorhanden sein, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft. Aufgrund der geplanten und zurzeit beginnenden Umwandlung der Bürostadt in ein Mischgebiet aus Büro- und Wohnnutzung hält der Magistrat jedoch eine Radverkehrsanlage in Nord-Süd-Richtung und somit entgegen der Einbahnstraße für sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund wird in der Herriotstraße ein "Sonderweg" für den Radverkehr auf der Fahrbahn eingerichtet, auch ohne die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. In der Rhonestraße ist eine solche Einrichtung aufgrund der Parkordnung hingegen nicht möglich. Darüber hinaus wird der Magistrat die Umwandlung des Gebietes beobachten und zu gegebener Zeit weitere Maßnahmen für den Radverkehr prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1341

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