Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
131
Betreff: Tempo 30 in der
Rhonestraße und der Herriotstraße Bei den betroffenen Straßen
handelt es sich um Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h. Sie münden beide nördlich und südlich in die Lyoner Straße.
Die Voraussetzungen für die
Einrichtung einer Tempo 30-Zone liegen nicht vor. Neben einer hohen Dichte von
zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mit hohem Querungsbedarf ist ein
Straßencharakter analog eines Wohngebietes erforderlich. Die Bürostadt hat eher
den Charakter eines Gewerbegebietes. Auch die Voraussetzungen für die Einrichtung einer
streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrszeichen 273-53
Straßenverkehrs-Ordnung) liegen nicht vor. Hierfür müssten entsprechende
Unfallzahlen oder eine schützenswerte Einrichtung wie Schulen, Kindergärten
oder Altenheime vorhanden sein, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft.
Aufgrund der geplanten und zurzeit beginnenden
Umwandlung der Bürostadt in ein Mischgebiet aus Büro- und Wohnnutzung hält
der Magistrat jedoch eine Radverkehrsanlage in Nord-Süd-Richtung und somit
entgegen der Einbahnstraße für sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund wird in der Herriotstraße ein
"Sonderweg" für den Radverkehr auf der Fahrbahn eingerichtet, auch ohne die
Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. In der
Rhonestraße ist eine solche Einrichtung aufgrund der Parkordnung hingegen nicht
möglich. Darüber hinaus wird der Magistrat
die Umwandlung des Gebietes beobachten und zu gegebener Zeit weitere Maßnahmen
für den Radverkehr prüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2017, OM 1341