Tempo 30 in der Rhonestraße und Herriotstraße
Begründung
Herriotstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Verbindungsstraßen Rhonestraße und Herriotstraße in der ehemaligen Bürostadt Tempo 30 anzuordnen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die genannten Straßen sind keine Durchgangsstraßen, sondern es handelt sich um reine Zubringerstraßen zu den Liegenschaften. Beide sind Einbahnstraßen von Nord nach Süd. Für Radfahrer, die diese Grundstücke erreichen wollen, ist dies mit großen Umwegen verbunden. Dagegen ist der Zeitverlust für Kraftfahrer minimal.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2017, OF 367/5
Betreff: Tempo 30 in der Rhonestraße und Herriotstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Verbindungsstraßen Rhonestraße und Herriotstraße in der ehemaligen Bürostadt Tempo 30 anzuordnen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die genannten Straßen sind keine Durchgangsstraßen, sondern es handelt sich um reine Zubringerstraßen zu den Liegenschaften. Beide sind Einbahnstraßen von Nord nach Süd. Für Radfahrer, die diese Grundstücke erreichen wollen, ist dies mit großen Umwegen verbunden. Dagegen ist der Zeitverlust für Kraftfahrer minimal.Beratung im Ortsbeirat: 5