Tempo 30 in der Rhonestraße und Herriotstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Herriotstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Verbindungsstraßen Rhonestraße und Herriotstraße in der ehemaligen Bürostadt Tempo 30 anzuordnen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die genannten Straßen sind keine Durchgangsstraßen, sondern es handelt sich um reine Zubringerstraßen zu den Liegenschaften. Beide sind Einbahnstraßen von Nord nach Süd. Für Radfahrer, die diese Grundstücke erreichen wollen, ist dies mit großen Umwegen verbunden. Dagegen ist der Zeitverlust für Kraftfahrer minimal.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 367/5
Betreff: Tempo 30 in der Rhonestraße und
Herriotstraße Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, auf den Verbindungsstraßen Rhonestraße und Herriotstraße in der
ehemaligen Bürostadt Tempo 30 anzuordnen und das Radfahren gegen die
Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die genannten Straßen sind keine Durchgangsstraßen,
sondern es handelt sich um reine Zubringerstraßen zu den Liegenschaften. Beide
sind Einbahnstraßen von Nord nach Süd. Für Radfahrer, die diese Grundstücke
erreichen wollen, ist dies mit großen Umwegen verbunden. Dagegen ist der
Zeitverlust für Kraftfahrer minimal. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5
am 10.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1341 2017
Die
Vorlage OF 367/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)