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Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1302

Betreff: Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden Die Auswertung der repräsentativen Zählung am 02.06.2011 ergab folgend Werte: In Fahrtrichtung Am Dachsberg 445 Fahrzeuge und in Richtung Gundelandstraße 340 Fahrzeuge. Dies entspricht einer Querschnittsbelastung von 785 Fahrzeugen Im Vergleich wurden in Richtung Am Dachsberg 102 Fahrzeuge und in Richtung Gundelandstraße 82 Fahrzeuge weniger erfasst. Im Querschnitt ergab dies 184 Fahrzeuge weniger in der Huswertstraße als in der Straße An den Drei Hohen. Die maximalen Verkehrsbelastungen mit 88 Fahrzeugen in der Spitzenstunde - es handelt sich hier um die Summe der an- und abfahrenden Fahrzeuge - in der Straße An den Drei Hohen und 66 Fahrzeugen in der Huswertstraße stellen keine außergewöhnliche Verkehrsbelastung dar, die weitere Maßnahmen erforderlich machen würden. Unter der Maßgabe, dass Verkehrsverbote bzw. Regelungen für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und begreifbar sein sollen, ergibt sich aus den vorgenannten Gründen keine ausreichende Rechtfertigung für ein Rechtsabbiegeverbot von der Gundelandstraße in die Zweirichtungsstraße An den Drei Hohen.