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Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4373 entstanden aus Vorlage: OF 993/10 vom 28.06.2010

Betreff: Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob an der Kreuzung der Straßen Gundelandstraße/An den drei Hohen in Fahrtrichtung Westen das Verkehrszeichen 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) aufgestellt werden kann, sodass das Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den drei Hohen verboten wäre. Gleichzeitig wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in einem gebührenden zeitlichen Abstand die Verkehrszählung in der Straße An den drei Hohen so zu wiederholen, dass die Ergebnisse mit der bereits erfolgten Verkehrszählung vergleichbar sind. Eine separate Verkehrszählung in der parallel verlaufenden Huswertstraße möge in diesem Zusammenhang bitte ebenfalls geprüft werden. Nach Abschluss dieser Verkehrszählungen wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Ergebnisse die Maßnahme ergeben haben. Bei einer Entlastung der Straße An den drei Hohen von weniger als 10 Prozent in Bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Maßnahme rückgängig gemacht werden kann. Begründung: Ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern der Straßen An den drei Hohen und der Gundelandstraße, in der das Thema Verkehrsbelastung der Straße An den drei Hohen zur Debatte stand, hat kein einheitliches Meinungsbild bei ebendiesen Anwohnern zutage gefördert. Die Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße wurde vereinzelt gefordert, aber Gegenstimmen gab es ebenfalls in erheblichem Maße. Auch andere Lösungen, wie z.B. die Einrichtung einer Spielstraße, wurden überaus kontrovers diskutiert. Als größter gemeinsamer Nenner kristallisierte sich die Aufstellung des im Antragstext genannten Verkehrszeichens heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10