Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST
1298
Betreff: Lärmschutz am Rand
des Grüneburgparks Eine Lärmschutzeinrichtung am nördlichen
Ende des Grüneburgparks ist aus der Sicht des Magistrats grundsätzlich
sinnvoll. Sie erreicht aber schnell aufgrund der notwendigen Länge einen hohen
Kostenaufwand. Bei einer Mindesthöhe von 4 m ist grob mit einem Kostenansatz
von bis zu 500.000 € zu rechnen. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates im
Rahmen der Kommunalen Lärmminderung aufgreifen. Da bei der Realisierung von
Lärmschutzmaßnahmen beziehungsweise bei der Empfehlung von lärmmindernden
Maßnahmen auf die Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern geachtet wird,
ist damit zu rechnen, dass eine solche Lärmschutzeinrichtung in einer
Parkanlage nicht als priorisierte Maßnahme eingestuft werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2012, OM 955