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Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1298 Betreff: Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks Eine Lärmschutzeinrichtung am nördlichen Ende des Grüneburgparks ist aus der Sicht des Magistrats grundsätzlich sinnvoll. Sie erreicht aber schnell aufgrund der notwendigen Länge einen hohen Kostenaufwand. Bei einer Mindesthöhe von 4 m ist grob mit einem Kostenansatz von bis zu 500.000 € zu rechnen. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates im Rahmen der Kommunalen Lärmminderung aufgreifen. Da bei der Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen beziehungsweise bei der Empfehlung von lärmmindernden Maßnahmen auf die Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern geachtet wird, ist damit zu rechnen, dass eine solche Lärmschutzeinrichtung in einer Parkanlage nicht als priorisierte Maßnahme eingestuft werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 955

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