Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM
955 entstanden aus Vorlage:
OF 145/2 vom
27.02.2012 Betreff: Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie
ein Lärmschutzkonzept für den Grüneburgpark entlang dessen Rändern zur
Bundesstraße 8 aussehen könnte. Begründung: Der Grüneburgpark ist eine der grünen Lungen
Frankfurts und ein Erhohlungsbereich. Die Ränder zur Bundesstraße 8 sind stark
lärmbelastet und der Park entsprechend begrenzter nutzbar bzw. weniger
attraktiv für Erholungszwecke. Die Ränder des Parks dienen fast vorrangig dem
Joggen und Fahrradfahren. Damit aber auch die Randbereiche - beispielsweise zur
Durchführung von Theateraufführungen - nutzbar gemacht werden und diese
Veranstaltungen nicht dauerhaft in den historischen Innenbereich des Parkes
ausweichen müssen, wären Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll. Die notwendigen Erdmassen für Wälle und deren
Abdeckungen (Mutterboden) können beispielsweise aus den nahen Baumaßnahmen
gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1298
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 67 0