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Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 955 entstanden aus Vorlage: OF 145/2 vom 27.02.2012 Betreff: Lärmschutz am Rand des Grüneburgparks Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Lärmschutzkonzept für den Grüneburgpark entlang dessen Rändern zur Bundesstraße 8 aussehen könnte. Begründung: Der Grüneburgpark ist eine der grünen Lungen Frankfurts und ein Erhohlungsbereich. Die Ränder zur Bundesstraße 8 sind stark lärmbelastet und der Park entsprechend begrenzter nutzbar bzw. weniger attraktiv für Erholungszwecke. Die Ränder des Parks dienen fast vorrangig dem Joggen und Fahrradfahren. Damit aber auch die Randbereiche - beispielsweise zur Durchführung von Theateraufführungen - nutzbar gemacht werden und diese Veranstaltungen nicht dauerhaft in den historischen Innenbereich des Parkes ausweichen müssen, wären Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll. Die notwendigen Erdmassen für Wälle und deren Abdeckungen (Mutterboden) können beispielsweise aus den nahen Baumaßnahmen gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 67 0

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