Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parken in der Leipziger Straße und ihren Seitenstraßen

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

ihren Seitenstraßen Der Ortsbereit möge beschließen, der Magisgtrat wird gebeten, wahlweise 1) das eingeschränkte Halteverbot nicht nur auf Zeiträume zu beziehen sondern auch auf Zeitdauern, mit dem Ziel, KFZ-Parken für eine halbe Stunden zu ermöglichen, 2) alternativ Parkuhren in angemessenere Anzahl zu installieren, 3) in beiden Fällen ein Konzept dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Das eingeschränke Halteverbot erlaubt und Be-und Entladen von Kraftfahrzeugen, der Vorgang ist zügig durchzuführen. Das Auto darf eigentlich nicht verlassen werden. Dies verlangt quai zwei Personen für einen Einkauf. Es bedeutet in der Durchführung der Kontrolle, dass nach 3 Minuten Parken der zulässige Standzeitraum als überschritten gilt und fast unmittelbar danach Bußgeld bewährte Verwarnungen ausgesprochen werden. Das zeitlche Öffnung des eingeschränkten Halteverbotes ist anscheinend denkbar und wird nach Inforamtionen seitens der Verwaltung in anderen Kommunen angewandt. Sollte sich dies als nicht umsetzbar erweisen, muss eine andere Lösung z.B. in Gestalt von Parkuhren gefunden werden, um Kunden und Geschäften den Waren-Austausch zu ermöglichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2012, OF 146/2 Betreff: Parken in der Leipziger Straße und ihren Seitenstraßen Der Ortsbereit möge beschließen, der Magisgtrat wird gebeten, wahlweise 1) das eingeschränkte Halteverbot nicht nur auf Zeiträume zu beziehen sondern auch auf Zeitdauern, mit dem Ziel, KFZ-Parken für eine halbe Stunden zu ermöglichen, 2) alternativ Parkuhren in angemessenere Anzahl zu installieren, 3) in beiden Fällen ein Konzept dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Das eingeschränke Halteverbot erlaubt und Be-und Entladen von Kraftfahrzeugen, der Vorgang ist zügig durchzuführen. Das Auto darf eigentlich nicht verlassen werden. Dies verlangt quai zwei Personen für einen Einkauf. Es bedeutet in der Durchführung der Kontrolle, dass nach 3 Minuten Parken der zulässige Standzeitraum als überschritten gilt und fast unmittelbar danach Bußgeld bewährte Verwarnungen ausgesprochen werden. Das zeitlche Öffnung des eingeschränkten Halteverbotes ist anscheinend denkbar und wird nach Inforamtionen seitens der Verwaltung in anderen Kommunen angewandt. Sollte sich dies als nicht umsetzbar erweisen, muss eine andere Lösung z.B. in Gestalt von Parkuhren gefunden werden, um Kunden und Geschäften den Waren-Austausch zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 146/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Verknüpfte Vorlagen