Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Küchenbetrieb in der Waldecker Straße 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1264 Betreff: Küchenbetrieb in der Waldecker Straße 11 Der Magistrat beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Für die Abfallbehälter ist ein Standort auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Umweltamt hat veranlasst, dass die Abfallbehälter ab sofort außerhalb des öffentlichen Raumes, auf dem dafür eigentlich ausgewiesenen Tonnenstandplatz abgestellt werden. 2. Der besagte PKW-Stellplatz wird genutzt. Weiterhin werden vor dem Gebäude zwei neue Stellplätze geschaffen. Entsprechende Pläne wurden hierzu beim Straßenbauamt eingereicht. 3. Bei den angesprochenen Fahrzeugen handelt es sich zumeist über Lieferfahrzeuge, die nur sporadisch auf öffentlichem Parkraum stehen. Darüber hinaus werden hiervon 3 Fahrzeuge nach Arbeitsende von den Angestellten mit nach Hause genommen. Im Übrigen ist die Nutzung des öffentlichen Parkraums im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig, sodass zu einem behördlichen Einschreiten die rechtliche Grundlage fehlt. 4. Die Belieferung des Küchenbetriebes durch einen Kühlwagen vor 07.00 Uhr ist nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32.BImSchV) nicht statthaft, da es sich bei der Waldecker Straße 11 um ein Wohngebiet handelt. Um den bestehenden Nachbarschaftsbeschwerden entgegen zu wirken, hat der Ladenbesitzer mit den Lieferfirmen vereinbart, dass künftig keine Anlieferungen vor 07.00 Uhr stattfinden werden. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird die Einhaltung dieser Vereinbarung überwachen. 5. Siehe analog zu Ziffer 4. 6. Bei Überprüfungen durch Bedienstete der Stadtpolizei des Ordnungamtes konnten im weiteren Umfeld des Küchenbetriebes weder Gerätschaften noch Abfälle von vergangenen Baumaßnahmen festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.08.2011, V 85

Verknüpfte Vorlagen