Küchenbetrieb in der Waldecker Straße 11
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST
1264
Betreff: Küchenbetrieb in
der Waldecker Straße 11 Der Magistrat beantwortet die Fragen wie
folgt: 1. Für die Abfallbehälter ist ein
Standort auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Umweltamt hat veranlasst, dass
die Abfallbehälter ab sofort außerhalb des öffentlichen Raumes, auf dem dafür
eigentlich ausgewiesenen Tonnenstandplatz abgestellt werden. 2. Der besagte PKW-Stellplatz wird genutzt.
Weiterhin werden vor dem Gebäude zwei neue Stellplätze geschaffen.
Entsprechende Pläne wurden hierzu beim Straßenbauamt eingereicht. 3. Bei den angesprochenen Fahrzeugen handelt es
sich zumeist über Lieferfahrzeuge, die nur sporadisch auf öffentlichem Parkraum
stehen. Darüber hinaus werden hiervon 3 Fahrzeuge nach Arbeitsende von den
Angestellten mit nach Hause genommen. Im Übrigen ist die Nutzung des
öffentlichen Parkraums im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig, sodass zu einem
behördlichen Einschreiten die rechtliche Grundlage fehlt. 4. Die Belieferung des Küchenbetriebes durch einen
Kühlwagen vor 07.00 Uhr ist nach der 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung -
32.BImSchV) nicht statthaft, da es sich bei der Waldecker Straße 11 um ein
Wohngebiet handelt. Um den bestehenden Nachbarschaftsbeschwerden
entgegen zu wirken, hat der Ladenbesitzer mit den Lieferfirmen vereinbart, dass
künftig keine Anlieferungen vor 07.00 Uhr stattfinden werden. Die Stadtpolizei
des Ordnungsamtes wird die Einhaltung dieser Vereinbarung überwachen. 5. Siehe analog zu Ziffer 4. 6. Bei Überprüfungen durch Bedienstete der
Stadtpolizei des Ordnungamtes konnten im weiteren Umfeld des Küchenbetriebes
weder Gerätschaften noch Abfälle von vergangenen Baumaßnahmen festgestellt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.08.2011, V 85