Küchenbetrieb in der Waldecker Straße 11
Begründung
Straße 11 Der Magistrat wird um Auskunft über die evtl. Zulässigkeit gebeten und warum bzw. ob - die zum Küchenbetrieb gehörigen Abfallbehälter auf einer gegenüber liegenden, neu angelegten Grünfläche statt auf dem vorgesehenen Abstellplatz rechts neben dem Gebäude abgestellt werden; - die Betreiber des Küchenbetriebes den PKW-Abstellplatz rechts neben dem Betriebsgebäude nicht nutzen und stattdessen durch das Abstellen auf öffentlicher Parkfläche den Anwohnern ohnehin zu geringen Parkraum versperren; - der Küchenbetrieb, der über sechs Fahrzeuge verfügt, nur einen eigenen Parkplatz - den erwähnten - besitzt und es offensichtlich billigend in Kauf genommen wird, dass für zumindest fünf Fahrzeuge öffentlicher Parkraum zu Lasten der Anwohner in Anspruch genommen wird; - die tägliche Belieferungen zwischen sechs und sieben Uhr mit Kühlwagen mit laufenden Motoren in einem Wohngebiet statthaft ist; - den Anwohnern die Lärmbelastung und das erzwungene frühe Aufwachen zumutbar ist; - die Gerätschaften und Abfälle aus schon länger abgeschlossenen Baumaßnahmen des Küchenbetriebes immer noch nicht von der Rückseite des Gebäudes entfernt wurden. Immerhin liegt all dies mitten in einem Wohngebiet. Begründung: Durch neue Feuerwehreinfahrten mussten in der Waldecker Straße Stellflächen für zwölf Fahrzeuge aufgegeben werden. Das hat den Parkdruck entsprechend verschärft.