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Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Derzeit werden durch den Magistrat Beratungen hinsichtlich einer Ersatzbebauung für die abgebrochenen Gebäude auf der Liegenschaft Leipziger Straße 68 geführt. Da für dieses Gebiet kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, ist das Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Die Baumasse orientiert sich daher an der umgebenden Bebauung. Es ist somit davon auszugehen, dass neben einem fünfgeschossigen Vordergebäude auch ein mehrgeschossiges Hintergebäude errichtet werden kann. Der Magistrat weist bereits bei den Beratungen auf die Einhaltung der für die Liegenschaft geltenden Erhaltungssatzung hin. Darüber hinaus legt der Magistrat bei diesem Bauvorhaben Wert darauf, dass wesentliche Teile des im Blockinnenbereich gelegenen Grundstücksteiles unbebaut bleiben. Für eine sinnvolle Einplanung von gefördertem Wohnraum ist das Projekt nach derzeitigem Kenntnisstand des Magistrats voraussichtlich zu klein. Gemäß Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung vom 07.05.2020 beträgt der Schwellenwert für die Herstellung von gefördertem Wohnraum 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3.000 m2 Bruttogrundfläche Wohnen. Im Rahmen der Bauberatung wird der Magistrat die Bauherrschaft bitten, das Projekt frühzeitig im Ortsbeirat vorzustellen.