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Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen: a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben. b) Im Zuge der Neubebauung soll die qm-Fläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm /
  2. Förderweg) der qm-Fläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Netto-Neubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im OBR 2 vorzustellen. Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus).

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2019, OF 976/2 Betreff: Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen: a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben. b) Im Zuge der Neubebauung soll die qm-Fläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm / 2. Förderweg) der qm-Fläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Netto-Neubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im OBR 2 vorzustellen. Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5527 2019 Die Vorlage OF 976/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU und LINKE. (= Ablehnung)