Verkehrswidriges Abbiegen an der Haltestelle Rebstöcker Straße verhindern!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1245
Betreff: Verkehrswidriges Abbiegen an der Haltestelle Rebstöcker Straße verhindern! Der linksabbiegende Kraftfahrzeugverkehr auf der Mainzer Landstraße in die Rebstöcker Straße und als U-Turn wird zum querenden Fußgängerverkehr in unterschiedlichen Ampelphasen freigegeben. Der in der Anregung geschilderte Konflikt zwischen dem querenden Fußgänger und dem wendenden Fahrzeug kann daher nur bei bewusst verkehrswidrigem Verhalten auftreten (z.B. bei Rot laufende Fußgänger). Dieses ist durch Poller oder andere baulichen Maßnahmen leider nicht zu unterbinden.